Handhabung der 450,- Euro-Grenze bei 2 Jobs

vom 05.04.2013, 04:20 Uhr

X geht noch zur Schule, hat aber bereits zwei Nebenjobs, und ja, zwei gleichzeitig. Er fragt sich nun, wie das mit den 450,- Euro ist, die man monatlich verdienen darf. Er hat gelesen, dass wenn man unregelmäßig Geld verdient, der durchschnittliche Verdienst im Monat zur Berechnung verwendet wird. Wenn dieser dann unter 450,- Euro liegen würde, müsse man keine Steuern zahlen.

Dies ist insofern für ihn wichtig, da einer der Jobs regelmäßig Geld bringt, der andere nur unregelmäßig mal etwas. In den Monaten in denen er in beiden Jobs etwas tut, kommt er eigentlich immer über die 450,- Euro. Ansonsten bleibt er deutlich darunter. Im Durchschnitt sind es unter 450 €.

Weiß vielleicht hier jemand, wie das nun tatsächlich gehandhabt wird mit dieser Grenze?

» bellevine » Beiträge: 579 » Talkpoints: 5,50 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Wenn X mehrere Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern hat, dann müssen beide zusammen gerechnet werden. Dabei ist es egal, ob der eine Job regelmäßig ist oder nicht. Sobald er mit beiden Minijobs über die Grenze von 450 Euro kommt, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob und es müssen Steuern gezahlt werden! So sind die Monate, wo er mehr als 450 Euro verdient, sozialversicherungspflichtig.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Wenn der Arbeitnehmer noch einen Hauptberuf hat, darf er nur einen Minijob zusätzlich ausüben. Übt der Arbeitnehmer mehrere Minijobs aus, dürfen diese das monatliche Entgelt von 450 Euro nicht überschreiten. Hierbei ist der Zeitraum von 12 Monaten zu Arbeitsbeginn maßgeblich, also 5.400 Euro für ein Jahr. So sieht die Theorie aus. Praktisch wird jeder Arbeitgeber die Finger davon lassen, weil dies zu kompliziert wird und das Risiko jahrelanger Rechtsstreitigkeiten besteht.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 06.04.2013, 23:11, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Na, das nenne ich mal ein richtig guten Rat für einen Schüler. Obwohl du im Grunde Recht hast, wird dies eben nichts bringen. Er geht eben zwei Nebenjobs nach. Dabei ist die Grenze von 450 Euro im Monat relevant. Man kann aber, so habe ich es mal gehört, zwei Monate über diese 450 Euro Grenze verdienen, da es dann nur kurzfristig ist. Aber wenn ich das nun richtig verstanden habe, meint dies auch nur, dass man nur die zwei Monate dort arbeitet. Oder bin ich nun auf einen falschen Pfad?

Ich bezweifle, dass es für einen Schüler von Relevanz ist, dass er zunächst die Steuern zahlen muss und sich diese aber im Endeffekt auch wieder zurückholen kann, da er unter der Steuerfreigrenze im Jahr liegt. Er muss sich aber dessen bewusst werden, dass er mit dem zweiten Nebenjob auch Sozialabgaben leisten muss. Für seine spätere eventuelle Rente kommt dies aber zu Gute.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



@ iggiz: Leider ändert sich da auch immer die Rechtslage. Heute müssen alle Minijobs bei der Minijobzentrale gemeldet werden und die melden sich dann direkt. Bis 450 Euro kann der oder die Arbeitgeber diese pauschal mit 2 Prozent versteuern.

Geht es darüber hinaus, müsste er sich theoretisch 2 Lohnsteuerkarten holen, was bei einem Arbeitsverhältnis Lohnsteuerklasse 6 und somit wahrscheinlich auch Steuern bedeutet. Da es einen Jahresfreibetrag von aktuell 8.000 Euro gibt, wird er sich wohl die Steuer mit einer Steuererklärung wieder zurückholen können. Wenn er dafür allerdings zu einem Steuerberater geht, muss er wieder etwas für diesen berappen. Es ist also alles nicht so einfach.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ohne Hauptjob gibt es nun wirklich keine Beschränkungen bei der Anzahl der Minijobs. Maßgeblich ist lediglich die Grenze von 450 Euro, die mit allen Jobs zusammen nicht überschritten werden darf. Selbst 10 Jobs zu je 45 Euro sind ok. Man muss nur aufpassen, dass man nicht über die Grenze kommt und nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeitet. Aber letzteres schließt der Mindestlohn mittlerweile aus.

» cooper75 » Beiträge: 13413 » Talkpoints: 516,13 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Die Grenze lag früher bei weniger als 15 Stunden in der Woche. Beim Mindestlohn von 8,50 Euro geht es um maximal 12 Wochenstunden. Die 48 Stunden müssten also monatlich sein.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Mit der Rechtslage bei Schülern kenne ich mich nicht sonderlich aus. Aber als Student kann man das Problem ganz einfach umgehen und beide Jobs behalten ohne sie miteinander verrechnen zu müssen. So kann man einfach einen Minijob in eine Werksstudententätigkeit umwandeln und nach einem Gespräch mit dem Chef entsprechende Verträge aufsetzen.

Ich sollte ursprünglich in der Praxis einen Minijob machen, aber meinem Chef war das zu wenig, weil das zeitlich und geldlich mit meinem anderen Minijob hätte verrechnet werden müssen und mein Chef war der Meinung, dass ich sonst meine Arbeit unter diesem Zeitdruck nicht vernünftig machen könnte. Also setzte er einen Werksstudentenvertrag auf und musste keine Steuern für mich zahlen. So hatten wir (theoretisch) beide etwas davon.

Ich habe mehr gearbeitet als er wollte und habe bei ihm mehr als 450€ monatlich verdient ohne Steuern zahlen zu müssen. Er dagegen hat sich die Sozialversicherungsabgaben gespart, weil für die Krankenkasse ich aufkommen muss und Abgaben für Arbeitslosenversicherung (wegen akademischer Ausbildung) entfallen. Gibt es ähnliche Verträge eigentlich auch für Schüler? Das wäre mal interessant zu wissen.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Juri, Minijobber haben keine Begrenzung bei der wöchentlichen Arbeitszeit. Mit Mindestlohn sind jetzt noch 52 Stunden und 54 Minuten pro Monat möglich, bei höherem Lohn sinkt die Arbeitszeit. Eine Beschränkung der Stunden über andere Regelungen greift nicht beim Minijob.

Vor dem Mindestlohn haben viele Menschen mit Minijob halbtags gearbeitet. Rechne es dir bei einem Stundenlohn von unter 5 Euro aus. Gewisse Textilketten, manches Altenheim und Sicherheitsdienste sowie Spielhallen zahlten oft solche Spitzenlöhne.

Schüler unter 18 Jahren in Vollzeitschulausbildung unterliegen bei der Arbeit dem Jungendarbeitsschutzgesetz. Sie werden behandelt wie Kinder ab 13 Jahren. Sie dürfen an 5 Tagen pro Woche 2 Stunden arbeiten. In der Landwirtschaft dürfen es 3 Stunden sein.

Vor der Schule, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen muss frei sein, damit ist die wöchentliche Arbeitszeit auf 10, beziehungsweise 15 Stunden begrenzt. Generell darf nicht zwischen 18 und 8 Uhr gearbeitet werden. Verschiedene Arbeitgeber und damit mehrere Minijobs sind aber erlaubt.

Wer nicht Vollzeit die Schule besucht, darf dagegen als Jugendlicher ab 15 Jahren 35 Stunden pro Woche arbeiten. Für Ferienjobs gelten abweichende Regelungen. Hier sind Ausnahmen für bestimmte Branchen möglich, das betrifft Nacht- und Wochenendarbeit. Jugendliche haben generell einen erhöhten Urlaubsanspruch.

» cooper75 » Beiträge: 13413 » Talkpoints: 516,13 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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