Probleme mit der KFZ Werkstatt

vom 07.03.2009, 00:30 Uhr

F hat sich vor zwei Jahren einen VW Golf vom Händler E gekauft. Es handelte sich um einen Neuwagen und alle Inspektionen wurden durchgeführt. Nach 8 Monaten fing der Wagen an Probleme zu machen, seit dem war er im vier Wochen Rhythmus in der Werkstadt und langsam geht das Ganze an die Substanz von F da F auf den Wagen angewiesen ist.

Als F den Händler E darauf ansprach, dass es so nicht weiter gehen könnte und E doch endlich mal dem Problem auf den Grund gehen solle, zuckte E nur mit den Schultern. E bastelt an dem Wagen rum und so gut wie alle Teile wurden schon getauscht, weil man immer wieder meint das Problem gefunden zu haben, doch nach jeder Reparatur bleibt das Problem bestehen.

Was sind Fs Rechte in dem Fall, wie soll F vorgehen?

» RayofLight » Beiträge: 19 » Talkpoints: 0,16 »



Die Rechte von F kenne ich nicht. Aber wie ist das mit der Garantie? Wie lange hat F Garantie auf den Wagen? Und was beinhaltet die Garantie? In diesem Falle würde ich Volkswagen direkt anschreiben und das gezahlte Geld zurück verlangen. Falls F in einer Rechtsschutzversicherung ist, soll er die in Anspruch nehmen und einen Anwalt betreuen.

Ich hatte bei dem letzten Wagen das Problem, dass sich die Reifen einseitig nach innen abfuhren und das Gitter teils schon durchkam. Von außen war nichts zu sehen. Eine Vertragswerkstatt stellte dann fest, dass die falschen Querlenker verarbeitet waren. Durch das einseitige Abfahren hätte ein schlimmer Unfall passieren können. Durch einen Rechtsanwalt der ARAG wurde erreicht, dass die Verkaufsfirma die Kosten für die neuen Reifen übernehmen musste und das Werk die Querlenker ersetzen musste.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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