Beweisführung für Falschberatung durch Anwalt
Es soll ja auch schon Fälle gegeben haben, wo man durch eine anwaltliche Falschberatung, auch einen Schaden nehmen kann. Ich frage mich nur, wie man solch eine Falschberatung nachweisen oder beweisen kann. Will man bspw. juristisch gegen einen Anwalt vorgehen, muss man sich ja eines Berufskollegen oder einer Berufskollegin bedienen.
Kennt ihr derartige Fälle und was erachtet ihr für ganz besonders wichtig um auch handfeste Beweise zu haben um gegen einen Anwalt selbst vorgehen zu können? Werden Anwälte nicht eher ungern derartige Mandate annehmen?
Man kann echt nur hoffen, dass einem das nicht passiert. Denn auch Anwälte sind nur Menschen und können Fehler machen. In so einem Fall würde ich mir auf jeden Fall erst mal versuchen, die Angelegenheit direkt mit dem Anwalt zu klären, der anscheinend einen Fehler gemacht hat. Vielleicht kann der ja manches wieder gut machen?
Aber das kommt eben auch ganz darauf an, warum der falsch beraten hat. Also ob das Schussligkeit oder mangelnde Kompetenz war, oder ob der vielleicht mit einem Kollegen etwas abgesprochen hat, was nicht so richtig zur Zufriedenheit seines Auftraggebers verlief. Da muss man halt schauen, was man für einen Eindruck hat.
Dann würde ich mir auf jeden Fall, wenn man da nicht weiter kommt, einen anderen Anwalt nehmen. Aber keinen, der in der selben Region zu nahe dran die Kanzlei hat. Zum Einen, weil ich Bedenken hätte, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Schließlich sind das immerhin Kollegen, die auch nach dem Fall aus dem Denkbeispiel wieder zusammen arbeiten müssen und sich in die Augen sehen können müssen.
Zum Anderen wissen die Anwälte vor Ort ja untereinander ja sehr genau, was die Kollegen so für Schwächen und Stärken haben, mit denen sie so dauernd zusammen arbeiten. So kann es durchaus passieren, dass man da als Laie nicht so einen Durchblick hat, und als nächstes jemanden beauftragt, der in der Hackordnung unter dem steht, der den eigenen Fall suboptimal bearbeitet hat.
Dann hätte ich schon die Frage im Kopf, ob das überhaupt etwas bringt. Das stelle ich mir ungefähr so effektiv vor, wie wenn man mit einem VW Käfer versucht, einen Panzer zu überrollen und zu zerstören.
Im Normalfall besteht auch zwischen einem Anwalt und seinem Mandanten ein Schriftverkehr und darüber sollte man auch eine eventuelle falsche Beurteilung durch den Anwalt nachweisen können. Ich war erst vor ein paar Wochen mit einer Bekannten beim Anwalt. Dort wurden die Fakten auf den Tisch gelegt, der Anwalt erklärte, wie er vorgehen würde, wenn sie ihn damit beauftragt und das bekam halt meine Bekannte auch als Abschrift.
Also das Schreiben, was die Gegenseite bekommen soll, geht vorher an den Mandaten, damit der drüber schaut, ob die Fakten auch richtig dargestellt wurden. Ist dem nicht so, muss man sich noch mal zusammen setzen. Aber man hätte eben auch einen Nachweis in der Hand, wenn da was komplett schief läuft.
Dass man dann keinen Anwalt aus der Region einschalten sollte, halte ich wieder für ein wenig übertrieben. Denn es wird zwischen unterschiedlichen Kanzleien selten eine Zusammenarbeit geben. Entweder hat man gar nichts miteinander zu tun oder man steht auf verschiedenen Seiten.
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