Führerscheinkopie im Auto mitführen sinnvoll?

vom 31.01.2016, 12:43 Uhr

Ein Arbeitskollege von mir führt immer für den Fall der Fälle eine Führerscheinkopie mit sich und meint das wäre vorteilhaft wenn er mal seine Papiere nicht mit dabei hätte. Aber ist dem denn wirklich so? Findet denn eine Führerscheinkopie bei einer Kontrolle durchaus Anerkennung oder bringt das eher gar nichts? Schützt eine solche Führerscheinkopie womöglich vor einem Verwarnungsgeld?

Benutzeravatar

» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Also ich glaube nicht, dass sowas dann im Notfall anerkannt wird, denn wie schnell kann man denn sowas fälschen? Alles was man bräuchte wäre ein Scanner und einen Drucker. Ich versuche einfach immer dran zu denken aber bis jetzt wurde ich auch noch nie angehalten. Ich kenne aber auch Fälle wo es trotz vergessenem Führerschein kein Verwarnungsgeld gab. Kommt sicher auch immer darauf an wie freundlich man ist und wie die Laune der Kollegen in Blau ist. 8)

» chica1989 » Beiträge: 297 » Talkpoints: 0,06 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so schlimm ist, wenn man mal den Führerschein vergessen haben sollte. Dann fährt man eben kurz nach Hause (in Polizeibegleitung) und holt ihn. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei da so einen Stress machen würde oder steht das im Gesetz, dass man seine Papiere immer dabei haben muss? Ich glaube nicht, wenn doch, dann korrigiert mich bitte.

Benutzeravatar

» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ein vergessener Führerschein ist ja an sich eine Ordnungswidrigkeit und kostet circa zehn Euro. Trotzdem ist es nicht verkehrt, wenn man zumindest eine Kopie mitführt, das hilft wahrscheinlich der Polizei beim Datenabgleich irgendwie. Manche sind hier aber auch etwas weltfremd, oder? Ich denke nicht, dass ein Polizeibeamter, der jemanden auf der Autobahn erwischt und derjenige hat seine Papiere vergessen, ihn nach Hause begleitet, um den Führerschein einzusehen. Das kommt sehr selten vor und auch wirklich nur, wenn der Polizeibeamte sehr gnädig ist und die Wohnung des Fahrers wirklich um die Ecke liegt.

Zudem steht in §4 der Fahrerlaubnis-Verordnung, dass ein Fahrzeugführer die Fahrerlaubnis auf Verlangen der zuständigen Personen zur Prüfung vorlegen muss. Es gibt natürlich auch Ausnahmen, aber der Führerschein ist ein amtlicher Nachweis und sollte mitgeführt werden. Natürlich kommt es auch immer auf den Beamten an, der gerade prüft, aber an sich ist es sogar in dieser Verordnung vorgeschrieben, dass man den Führerschein mitführen sollte und dazu reicht eine Kopie nicht einfach aus.

Ich habe übrigens 20 Euro in meinem Auto deponiert, es kann ja immer mal sein, dass ich den Führerschein vergesse und erwischt werde. Oder dass ich mal schnell was kaufen muss oder nachtanken muss und meinen Geldbeutel liegen gelassen habe. Wenn man also eine Kopie mitführt, warum nicht einfach auch ein paar Euro mitführen, falls man wirklich mal kontrolliert wird. Ich habe das Geld übrigens zu den Papieren in das Betriebshandbuch gelegt, dort verliert man es auch nicht.

» Wibbeldribbel » Beiträge: 12585 » Talkpoints: 9,82 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^