Werden Arbeitslose bei Selbständigkeit finanziell gefördert?

vom 09.02.2014, 22:15 Uhr

Wenn zum Beispiel der Langzeitarbeitslose Herr A sich selbständig machen möchte, welche Möglichkeiten gibt es denn da eigentlich irgendwelche Fördergelder oder dergleichen in Anspruch zu nehmen? Gibt es dazu etwaige Gründungszuschüsse, sind diese einmalig oder wie lange werden diese bewilligt? Welche Voraussetzungen müssen Arbeitslose erfüllen um in den Genuss derartiger Förderungen zu kommen?

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» Nachbars Lumpi » Beiträge: 291 » Talkpoints: 63,72 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Zuerst sollte man geklärt werden, welche Bezüge der Langzeitarbeitslose bekommt. Denn bei Arbeitslosengeld I gelten andere Bestimmungen als wenn jemand Arbeitslosengeld II bezieht. Beim Bezug von Arbeitslosengeld I kann der Betroffene den Gründerzuschuss beantragen. Das Geld wird über einen längeren Zeitraum monatlich gezahlt. Informationen dazu auf dieser Seite.

Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II wird das Einstiegsgeld genannt. Informationen dazu kann man hier nachlesen. Wobei man nicht denken sollte, dass man diese Gelder so einfach genehmigt bekommt. Selbst ein guter Businessplan ist kein Garant für die Bewilligung.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Vieles hängt vom Sachbearbeiter und seinen Kenntnissen in Bezug auf Selbständigkeit ab. Es gibt leider sehr viele die wenig bis keine Ahnung davon haben und einen weiterhin versuchen in Jobs rein zu pressen um ihre Statistik zu erfüllen, auch wenn die Person einen guten Businessplan hat. Das ist bei ALG2 die Sachbearbeiter bei ALG1 sind diesbezüglich besser ausgebildet bzw. können einen einem anderen Sachbearbeiter zuweisen.

Grundlage ist aber immer noch der Businessplan auch da kann man Hilfe bekommen und erst einmal eine Fördermaßnahme besuchen, aber aufpassen das es wirklich ein gute Maßnahme ist, es gibt viel Schrott auf dem Markt.

» annasonne72 » Beiträge: 2 » Talkpoints: 0,33 »



Wenn man sich selbständig macht, sollte man dies auf jeden Fall noch im Bezug von ALG I und zwar zur Mitte machen. Vieles ist nämlich Ermessensleistung des jeweiligen Sachbearbeiters und die sind bei ALG I wesentlich spendabler als bei ALG II zumal sie meines Wissens nach bei Nichtvermittlung in ALG I noch Geld an die Behörde für ALG II abliefern müssen.

Die genauen Regelungen kann man bei der Arbeitsagentur und in den Jobcentern nachfragen, zumal diese sich fast jährlich ändern. Diese sind im SGB II und SGB III nachzulesen.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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