Gemeinsames Sorgerecht - Tätowierung einer 16 Jährigen

vom 16.01.2016, 14:39 Uhr

Frau A und Herr B haben drei gemeinsame Kinder. Die Eheleute leben seit fast einem Jahr getrennt. Es kommen trotz gemeinsamen Sorgerecht immer wieder Streitigkeiten vor, was die Erziehung betrifft.

Nun ist der Vater, Herr B, mit der 16-jährigen Tochter in ein Tattoostudio gegangen und hat eine Einverständniserklärung für ein relativ großes Oberarmtattoo unterschrieben. Die Tochter hat nun ein Tattoo am rechten Oberarm. Die Mutter, Frau A, war entsetzt und gilt natürlich bei den Kindern als spießig, weil sie sagt, dass die Kinder erst 18 sein sollen ehe sie dann selbst entscheiden können und selbst verantwortlich sind. Schließlich kann sich die Meinung dann auch noch geändert haben.

Das Tattoo ist nun nicht mehr rückgängig zu machen. Aber Frau A denkt daran den Vater wegen Körperverletzung anzuzeigen. Denn er war auch nicht berechtigt alle zu entscheiden bei dem gemeinsamen Sorgerecht. Wie würdet ihr vorgehen oder würdet ihr es auf euch beruhen lassen? Sollte man per Rechtsanwalt dem Vater wenigstens mitteilen, dass man so etwas nicht dulden will? Reden kann man über solche Sachen nicht mit ihm. Was sollte man machen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



A und B teilen sich das Sorgerecht, müssten also auch jeweils ihre Unterschrift unter die Einverständniserklärung beim Tätowierer setzen. Ein Tattoo ist eine gebilligte Körperverletzung, die bei Minderjährigen einer besonderen Zustimmung durch den oder die Erziehungsberechtigten bedarf. Im Falle eines geteilten oder gemeinsamen Sorgerechts sind das eben beide Elternteile.

A kann B jetzt durchaus wegen Körperverletzung anzeigen, was aber in jedem Fall auch eine Anzeige wegen Körperverletzung für den Tätowierer bedeuten wird. Der hat eine verdammt unglückliche Rolle in diesem ganzen Geschehen. Wenn ihm beispielsweise nicht gesagt wurde, dass der Vater sich das Sorgerecht mit der Kindsmutter teilt kommt er nicht unbedingt auf die Idee, danach zu fragen und deshalb auch ihre Unterschrift und Einverständnis zu verlangen.

Letztendlich darf man sich aber fragen: Was hat die Frau A davon, wenn sie dem Kindsvater - und auch dem Tätowierer - eine Anzeige wegen Körperverletzung aufbrummt? Will sie das alleinige Sorgerecht und sucht jetzt Gründe um dem Vater seines zu entziehen? Ist sie einfach nur streitsüchtig und lässt keine Möglichkeit aus, dem anderen an den Karren zu fahren? Oder wurde die Tochter etwa zu diesem Tattoo "genötigt"?

Leidtragende bei dieser Geschichte dürften vor allem die Tochter und der Tätowierer sein, die sich das Tattoo möglicherweise ja sogar genauer überlegt hat. Beurteilen kann man das als Außenstehender natürlich nicht so richtig. Das Tattoo ist jetzt aber nun mal gestochen worden und lässt sich so ohne Weiteres nicht mehr rückgängig machen. Was da eine Anzeige bringen soll verstehe ich nicht.

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» TamiBami » Beiträge: 2166 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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