Kinder trauern entgangenem Unterhalt nach

vom 20.12.2015, 20:30 Uhr

Frau B. hat zwei mittlerweile erwachsene Töchter. Der Vater der beiden Kinder hat Frau B. schon verlassen, als sie mit der jüngsten gemeinsamen Tochter schwanger war, weil er eine andere Frau hatte. Das ältere Mädchen hat er gelegentlich abgeholt, mit der jüngeren Tochter wollte er nie was zu tun haben. Unterhalt zahlte der Vater auch nur unregelmäßig und nach mehrfacher Aufforderung.

Der Kontakt zur ältesten Tochter wurde immer weniger. Nach langem hin und Herr wurde dem Vater das Besuchsrecht entzogen. Frau B. lernte einen neuen Mann kennen, als das jüngste Kind zwei Jahre alt wurde. Die Beziehung wurde ernster und erst zog Frau B. mit ihren Kindern und dem neuen Partner zusammen.

Frau B. hat den neuen Partner dann geheiratet. Die beiden älteren Töchter von Frau B. haben den neuen Mann schon recht bald als neuen Vater gesehen. Der neue Vater wollte die Kinder auch gerne adoptieren und somit zu seinen Kindern machen. Deshalb schrieb Frau B. den Vater ihrer beiden Mädchen an und bat ihn um die Einwilligung zur Adoption. Sie versicherte ihm außerdem schriftlich, dass er dann nicht mehr unterhaltspflichtig ist.

Die beiden Mädchen sind ja nun volljährig. Kontakt zu ihrem leiblichen Vater haben sie gar nicht. Den neuen Vater lieben sie aber heiß und innig und er hat es den Mädchen emotional und finanziell an nichts fehlen lassen. Sie sind also in einer intakten Familie aufgewachsen, auch wenn sie nicht die leiblichen Kinder waren und aus der Beziehung ihrer Mutter noch zwei weitere Kinder hervor gingen.

Nun meinen die erwachsenen Töchter, dass die Entscheidung der Mutter nicht richtig war. Sie rechnen gerade hoch, wie viel Unterhalt ihnen von ihrem leiblichen Vater zugestanden hätte. Da die Mutter aber dem leiblichen Vater schriftlich gegeben hat, dass er nicht mehr unterhaltspflichtig ist, wenn der neue Mann die Mädchen adoptiert, sei ihnen ja viel Geld entgangen.

Kann man das denn generell so einfach aufrechnen? Immerhin wurden die beiden Mädchen ja durch ihren Adoptivvater wirklich voll versorgt. Besteht die Möglichkeit, dass die beiden jungen Frauen heute noch rückwirkend Unterhalt einfordern könnten?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Nein, rückwirkend Unterhalt einfordern geht nicht. Mit der Adoption ist der leibliche Vater komplett gestrichen worden. Alle Rechten und Pflichten sind auf den Adoptivvater übergegangen. Die Kinder werden auch nichts erben, müssen auch selber keinen Unterhalt an den leiblichen Vater zahlen, wenn dieser alt wird. Der leibliche Vater existiert rechtlich nicht mehr.

Wenn es den beiden wirklich nur um das Geld geht, finde ich die Überlegungen schon krass. Immerhin haben sie durch die Entscheidung der Mutter ein Leben in einem - wie man so schön sagt - stabilen Elternhaus bekommen. Sie sollen mal andere Scheidungskinder fragen, die sich noch jahrelang mit unzuverlässigen Vätern rumschlagen mussten. Das ist nicht schön.

Ich denke allerdings, dass es eher darum geht, dass der Vater die beiden einfach so aufgegeben hat. Er hat der Adoption zugestimmt und sich damit aus ihrem Leben geschlichen. Er hatte keine Liebe für sie übrig. Sich über diesen Aspekt Gedanken zu machen, ist aber vielleicht zu schmerzhaft. Da gehen viele Kinder oft trotzig auf das Finanzielle über.

Die Liebe kann man nicht erzwingen und der braucht man auch zwanzig Jahre später nicht hinterher heulen, aber er ist nicht mal seiner Verantwortung gerecht geworden. Es geht also womöglich vielmehr darum, wie viel sich der Vater an Geld gespart hat. Denn für dieses Geld hat er immerhin seine Kinder aufgegeben.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich finde es traurig, dass diese beiden jungen Frauen es hier so vom Geld abhängig machen. Der Unterhalt wäre ja auch nicht wirklich für sie bestimmt gewesen, sondern für die Mutter, damit diese den Töchtern ein gutes Leben bieten kann und dafür hat sie doch auch so gesorgt, indem sie den Mann geheiratet hat und dieser die Kinder wie seine eigenen aufgezogen und ihnen ein gutes Leben ermöglicht hat.

Das sollte doch mehr wert sein, als nur das Geld vom leiblichen Vater, was dieser zahlen muss, ohne aber ein wirkliches Interesse an seinen Kindern zu haben, was ja scheinbar bis heute so ist. Nachträglich können sie das nun nicht mehr einfordern. Ich denke auch nicht, dass es viel bringt, da nun herum zu rechnen, wie viel Geld die Mutter vom Vater hätte bekommen können, sie hat sich eben so entschieden und das war doch sicher nicht der Nachteil der Mädchen.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



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