Spielkonsole zerkratzt Spiele DVD
Herr Z. hat für seine Kinder und für sich vor kurzem eine Spielekonsole gekauft. Alle Familienmitglieder sind begeistert und die Spielkonsole wird auch viel bespielt. Alle Kinder der Familie sind bereits über 15 Jahre alt und gehen, wie die Eltern auch, sehr pfleglich mit der Spielekonsole um.
Die Spiele, die bei der Spielekonsole dabei waren, hat man nun mehrfach gespielt und hat nun nach und nach auch ein paar Spiele nachgekauft. Zuletzt ein recht teures Spiel, welches über 60 Euro gekostet hat. Da aber alle Familienmitglieder dieses Spiel haben wollten, hat man eben zusammengelegt.
Das Spiel wurde endlich geliefert und man setzt sich zusammen, um das Spiel zu spielen. Als man das Spiel eingelegt hatte und in freudiger Erwartung das Spiel in Betrieb nahm, machte die Spielekonsole ganz komische, schleifende Geräusche. Herr Z. entnahm das Spiel und sah, dass es total zerkratzt ist. Man versuchte es dann noch mal mit einem günstigen Spiel und die Spielekonsole machte wieder diese komischen, schleifenden Geräusche.
Herr Z. fuhr mit der Spielekonsole zu dem Geschäft, in dem er die Spielekonsole erworben hat. Immerhin gab es ja noch Garantie auf das Gerät. Die Firma schickte das Gerät ein und Herrn Z. wurde kurze Zeit später mitgeteilt, dass sich irgendwelche Teile im inneren der Spielekonsole gelöst haben, die nun eben auf dem Spiel gekratzt haben. Der Defekt muss bei dem Gerät wohl auch häufiger auftreten und man hat Herrn Z. eine neue Spielekonsole gegeben.
Nun stellt sich Herr Z. aber die Frage, was mit seinem teuren und zerkratzten Spiel ist? Er hat leider vergessen im Geschäft zu fragen. Denn das Spiel wäre ja noch ganz, wenn die Spielekonsole nicht kaputt gegangen wäre. Der Schaden an der Spielekonsole war ja auch nicht vom ihm oder einem der Familienmitglieder verursacht worden. Hat Herr Z. Anspruch darauf, dass ihm das Spiel ersetzt wird? Immerhin wäre das ja ein Folgeschaden von dem Garantieanspruch auf das Spielgerät.
Ich würde mich dazu bei der Verbraucherzentrale erkundigen. Wenn der Fehler wirklich häufiger auftritt und es so scheint, dass es eine Fehlkonstruktion ist, die dafür verantwortlich ist und nicht einfach reines Pech, dann könnte man schon Chancen haben. Versuchen würde ich das in jedem Fall.
Die Verbraucherzentrale kann dir sicher auch sagen, wer der Ansprechpartner für solche Reklamationen ist. Vermutlich müsste man sich damit an den Hersteller direkt wenden und da um Schadensersatz fragen.
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