Diebesgut taucht nach Schadensersatz wieder auf

vom 20.12.2015, 17:46 Uhr

Herr K. hat viele Jahre gespart, um sich einen richtig guten Laptop kaufen zu können, den er unter anderem auch zu beruflichen Zwecken braucht. Vor drei Jahren konnte er sich seinen langgehegten Wunsch endlich erfüllen und ein Laptop für 2000 Euro erwerben. Herr K. war mit seinem Laptop wirklich sehr zufrieden und nutze es viel, vor allem in seiner Wohnung.

Die Freude hielt allerdings nicht lange und ein knappes Jahr nach dem Kauf seines Laptops wurde bei Herrn K. eingebrochen. Dabei wurde unter anderem der Laptop entwendet. Herr K. hat natürlich Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Außerdem meldete er den Schaden seiner Versicherung. Die Versicherung ersetzte Herrn K. immerhin 1500 Euro als Zeitwert. Davon konnte sich Herr K. einen neunen Laptop kaufen. Die Daten auf seinem alten Laptop waren leider alle verloren.

Vor wenigen Wochen tauchte der alte Laptop nun wieder auf. Herrn K. freute das natürlich, weil er hoffte, endlich seine alten Daten wieder zu bekommen. Unter anderem eben auch viele private Bilder. Herr K. versuchte den alten Laptop wieder in Betrieb zu nehmen. Dabei stellte er fest, dass sowohl das Netzteil, wie leider auch die Festplatte fehlt. Auch lässt sich der Laptop sonst kaum noch nutzen und knistert eigenartig.

Herr K. hat ja zwischenzeitlich vom dem Schadensersatz der Versicherung einen neuen Laptop gekauft und den auch fleißig benutzt. Nun fragt sich Herr K. aber, wie er nun vorgehen soll? Der alte Laptop geht ja eindeutig nicht mehr. Muss er der Versicherung melden, dass er den Laptop wieder bekommen hat? Wie wird die Versicherung dann handeln? Muss er den neuen Laptop zurückgeben? Oder kann er auch einfach den alten Laptop zurückgeben? Da dieser ja nicht mehr wirklich funktioniert, wäre die Lösung Herrn K. natürlich am liebsten.

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Es fragt sich, wie der Laptop zu dem Besitzer zurück gefunden hat. Im Normalfall steht der Dieb ja nicht vor der Tür und gibt sein Diebesgut mit einer Entschuldigung wieder ab. Auch die Polizei unternimmt kaum etwas, wenn man eine Anzeige gegen unbekannt erstattet, schon ganz besonders, wenn die Anhaltspunkte sehr gering sind. Denn meines Wissens nach haben bisher die wenigsten Menschen ihren Fingerabdruck staatlich abspeichern lassen, sodass man anhand von Fingerabdrücken auch nicht zwingend auf den Täter rückschließen kann.

Möglicherweise waren auf dem Laptop Daten, die für den Dieb besonders interessant waren oder die ihn zu dem Einbruch verleitet haben, denn wenn es nur um das Geld ginge, hätte man den Laptop möglicherweise im Ganzen zurück gegeben. Ich würde die Umstände der Rückgabe der Versicherung bekannt geben und auch, dass er vollkommen defekt und unbenutzbar ist, somit ist man auf der ehrlichen Seite und läuft nicht Gefahr, als Versicherungsbetrüger dazustehen.

» crazykris1 » Beiträge: 605 » Talkpoints: 37,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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