Badewanne setzt Laptop außer Betrieb

vom 20.12.2015, 19:02 Uhr

Frau Z. wohnt in einer kleinen Wohnung, mit diversen baulichen Besonderheiten, die sie aber schätzt und damit leben kann. So grenzt das Badezimmer, welches immerhin eine kleine Badewanne hat, direkt an das Schlafzimmer. Der einzige Zugang zum Badezimmer ist im Schlafzimmer der Wohnung. Das findet Frau Z. zeitweise sogar sehr praktisch.

Nun hatte Frau Z. Besuch von ihrer Schwester und deren Sohn, der im Teenageralter ist. Frau Z. hat für die Zeit des Besuches auf der Couch im Wohnzimmer geschlafen und hat das große Bett in ihrem Schlafzimmer ihrer Schwester und ihrem pubertierendem Neffen überlassen.

Die Schwester von Frau Z. hat zum Einschlafen noch ein wenig im Internet gesurft. Dafür benutzte sie ihr Laptop. Die Schwester von Frau Z. ist selbstständig und hat auf dem Laptop auch wichtige berufliche Daten. Bevor sie sich schlafen legte, legte sie ihr Laptop vor das Bett.

Als sie wach wurde, schwamm das halbe Schlafzimmer. Es gab einen Wasserschaden im Badezimmer und das Wasser floss auch in den angrenzenden Schlafraum. Eindeutig ein Nachteil, wenn das Badezimmer eben über das Schlafzimmer betretbar ist. Frau Z. sieht den Nachteil nun auch selbst.

Auf alle Fälle wurde dabei auch der Laptop der Schwester von Frau Z. beschädigt. Die Schwester hat den Laptop zwar gut trocknen lassen, aber das Gerät macht leider keinen Pieps mehr. Sie ist aber eben beruflich auf den Laptop angewiesen und ärgert sich nun natürlich sehr über den Wasserschaden.

Nun fragen sich die beiden Frauen, ob die Haftpflicht- oder Hausratversicherung von Frau Z. auch für den Schaden am Laptop der Schwester aufkommen, die ja nur zu Besuch war. Schäden am Hausrat übernimmt ja die Hausratversicherung. Aber das trifft sicherlich nur auf das Eigentum des Versicherungsnehmers zu oder? Wie sieht es aber mit dem Eigentum von Gästen aus?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich denke, dass hier die Haftpflicht von von Z. greifen sollte. Immerhin ist es ja ein durch sie verursachter Schaden, den die Schwester hatte. Denn es ist ja ihr Badezimmer. So würde ich das zumindest auffassen, aber man kann ja jederzeit die Versicherung selber mal anrufen und fragen, welche Versicherung greifen würde. Die sind da sicherlich auch froh darum, wenn man nicht etwas einreicht, was an der Stelle nicht richtig ist.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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