Was gilt als strafbare Rufschädigung?

vom 28.12.2009, 17:59 Uhr

Ich frage mich gerade, was denn genau als Rufschädigung gilt. Also so, dass es strafbar wäre und man deswegen angezeigt werden könnte. Nein, ich plane keinerlei solche Aktion, keine Sorge. Aber ich habe mich schon öfters gefragt, wo Rufschädigung beginnt, gerade, wenn es darum geht, Wahrheiten zu veröffentlichen, und nicht einfach nur vorsätzliche Lügen und unwahre Unterstellungen.

Was wäre beispielsweise, wenn eine Person A von Machenschaften in einem Geschäft etwas müsste, also etwas Abschreckendes. Nichts Internes, sondern Dinge, die auch so offen sichtbar sind, die eben nur ausgesprochen werden müssten, sodass Menschen auf sie aufmerksam werden. Wenn diese Person A darauf hinweisen würde, wäre das Rufschädigung?

Also beispielsweise, wenn, darauf bin ich durch einen anderen Thread hier gekommen, in einem Zoogeschäft Tiere auf miserabelste Weise gehalten werden. Könnte eine Person A offen sagen, dass dort die Tiere leiden, direkt mit Nennung des Namens des Ladens, und dann empfehlen, dass man dort nicht kaufen sollte? Wäre das Rufschädigung und strafbar, oder vollkommen in Ordnung?

Gäbe es einen Unterschied, ob Person A dies öffentlich auf einer Website oder in einer Zeitschrift schriebe, oder ob sie das einfach nur im privaten Freundeskreis erzählen würde?

Wo liegt außerdem die Grenze zwischen Kritik und Rufschädigung? Wenn Person A ein Produkt mit schlechter Qualität gekauft hat und dann auf einer Produkttestwebsite online schreibt, dass da nichts funktioniert und dass das Ding an sich Schrott ist, dann könnte das doch auch zu fallenden Verkaufszahlen beim Verkäufer dieses Produkts führen. Wäre das Rufschädigung, oder Geschäftsschädigung? Kommt das vielleicht auf den Ton an? Oder darauf, ob Person A die Wahrheit sagt, oder aber absichtlich Lügen verbreitet?

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Da sollte man sich vielleicht besser an einen Juristen wenden, wenn man da genau die Grenzen erfahren möchte. Ich kann hier nur meine Meinung als Laie schreiben, sie muss nicht zwangsläufig stimmen. Aktuell geht es gerade wieder um die Frage in den Medien, was man alles in Bewertungsportalen für Ärzte schreiben darf und wann die Rufschädigung anfängt.

Da wurde im Report ein Beispiel genannt, das ich plausibel finde, ich hoffe, es stimmt. Es ging darum, dass der Arzt X eine Bewertung hatte, die sinngemäß aussagte, dass X ein Pfuscher ist und der Bewerter Y niemanden raten würde, dort hin zu gehen. Jetzt ging es eben darum auch zu ermitteln, ob Y jemals beim Arzt X überhaupt Patient war und seiner Meinung nach schlecht behandelt wurde. Wenn er nämlich kein Patient war, dann kann er nicht mit Recht solche Sachen äußern und dann wäre es wohl Rufschädigung hieß es da.

Also würde ich daraus schlussfolgern, dass eine negative Behauptung über jemanden, die nicht auf Tatsachen beruht schon eine Rufschädigung sein kann. Ich weiß aber nicht, ob das nur für öffentliche Äußerungen gilt, oder auch dann, wenn man der Kollegin etwas zuraunt. Wie gesagt, ich sehe die Grenzen da sehr schwammig. Aber ein Jurist wird das vermutlich anders sehen.

Wenn ich A wäre, würde ich mir Zeugen suchen die sich die Verhältnisse in dem Laden auch mal ansehen und dann bestätigen können, dass die Tiere schlecht gehalten werden. Vielleicht kann man ja auch Fotos von den Haltungsbedingungen machen und hat somit Beweismittel für die Behauptung.

Vielleicht kann man sich ja von einem Tierschutzverband beraten lassen, wie man da vorgeht, wenn man den Tieren helfen will, aber keine Straftat begehen will. Die sollten so etwas auch wissen.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


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