Garten - Bäume umpflanzen

vom 20.04.2009, 23:05 Uhr

RR wohnen im Moment in einem Mietshaus. RR haben damals, als RR eingezogen sind mit dem Vermieter S ausgemacht, dass RR zwei Bäume in den Garten pflanzen. Jetzt ziehen RR aus und würden diese Bäume gerne mitnehmen.

RRs Vermieter S möchte das aber nicht, da die Bäume sehr viel Schatten spenden und auch viele Früchte haben. RR haben aber die Bäume von ihrem Geld gekauft und somit gehören sie RR. Dürfen RR die Bäume mitnehmen? Oder müssen RR diese an Ort und Stelle stehen lassen?

» Speerk » Beiträge: 28 » Talkpoints: 0,16 »



Ob RR das in dem Fall dürfen würde, weiß ich nicht. Ich bin kein Jurist. Ich würde da lieber das gartenbauliche beantworten. Wenn man Bäume umpflanzen will, muss man logischerweise dabei die Wurzeln einkürzen. Die Faustregel ist, dass man die Krone dabei entsprechend ähnlich klein zurück stutzen muss, wie den Wurzelballen. Bei älteren Bäumen ist da ein absolut massiver Rückschnitt nötig. Für den Baum ist das Strapaziös. Und bis er auf dem neuen Grundstück wieder Ertrag bringt, dauert das eine Weile.

Ich würde mich eher mit dem Vermieter so einigen, dass der eine Ablöse zahlt, also den Kaufpreis der Bäume übernimmt, damit RR sich am neuen Wohnort neue Bäume kaufen könnte, die den alten ähneln und dann dort auch so groß werden. Das wäre für alle Beteiligten die einfachste Lösung.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


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