Was beachten, wenn man einen Garten kaufen will?

vom 04.04.2009, 20:18 Uhr

Wir wollen unseren kleinen Schrebergarten, den wir bisher nur im Rahmen eines Gartenvereins gepachtet haben, nun kaufen. Aber da es sich ja um ein Grundstück handelt, gelten doch bestimmt einige Gesetze, die wir beachten müssen.

Weiß jemand, ob wir einen Notar brauchen, wenn wir unseren Garten kaufen wollen? Wie sieht das beim Garten mit dem Grundbuch aus? Hat vielleicht schon mal jemand einen Schrebergarten gekauft und kann uns hier ein paar Tipps geben? Unser Gartenverein bzw. der direkte Ansprechpartner vor Ort konnte uns leider noch keine genauen Auskünfte geben, außerdem wollen wir uns unabhängig davon nochmal informieren.

» Baulas » Beiträge: 9 » Talkpoints: 0,16 »



Die Frage ist, ob ein Kauf überhaupt möglich ist, denn die Nutzung als Schrebergarten ist nicht zufällig passiert.

Irgendwem wird das Land gehören. Den Besitzer findet man zum Beispiel über das Grundbuch heraus. Wenn man ein Grundstück kaufen will, dann darf man auch am Grundbuchamt nachfragen, wem das Land gehört.

Dann wendet man sich an den Eigentümer. Oft sind das die Gemeinden und Städte oder das Bundesland, die so ein Landstück besitzen. Da kann man dann erfragen, ob das Land überhaupt käuflich ist und wenn ja, was man zu beachten hat. Dann kennt man auch die Regelungen, die für das jeweilige Bundesland zutreffend sind.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


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