Ausweitung des Mutterschutzgesetzes sinnvoll?
Familienministerin Schleswig will das aktuelle Mutterschutzgesetz deutlich ausweiten. Wenn es nach ihr geht, soll dieses bald auch Schülerinnen, Praktikantinnen und Studentinnen umfassen. So soll man während der Schwangerschaft und Stillzeit beispielsweise von Prüfungen befreit sein und von Laborübungen frei gestellt werden.
In meinen Augen leitet unsere Familienministerin hier genau die richtigen Schritte ein, das von 1952 stammende Gesetz deutlich auszuweiten. Die Zeiten haben sich einfach geändert und vor allem das Bildungssystem hat gravierende Veränderungen erhalten. So gibt es beispielsweise deutlich mehr verschiedene Studienmöglichkeiten wie noch im Jahre 1952 wo es eigentlich reichte, wenn man einfach nur Arbeitnehmerinnen im Gesetzestext diese Möglichkeit einräumt.
Wie seht ihr das? Ist die Erweiterung in euren Augen auch ok oder sollte man lieber an den traditionellen Gesetzestexten festhalten? Wenn ja, warum?
Ich wusste gar nicht, dass man da keinen Schutz hatte bisher. Natürlich muss man das nachholen und erweitern, da man ja dennoch eine Frau ist, die geschützt werden muss, ob man nun noch in die Schule geht oder arbeitet, macht da sicherlich kaum einen Unterschied. Zudem denke ich, dass man generell nicht mehr in ein Labor sollte, wenn man schwanger ist, weil da ja immer etwas passieren kann.
Wie wäre es, wenn die Politik fragt, was Frauen wollen? In Laborberufen und in medizinischen Berufen kämpfen Frauen gegen generelle Beschäftigungsverbote. Warum sollten Schülerinnen oder Studentinnen von Laborarbeiten oder Prüfungen generell ausgeschlossen werden? Entweder sie sind fit und wollen, oder sie werden problemlos krankgeschrieben.
Ich finde so einen Mutterschutz für Studentinnen und Schülerinnen offen gesagt ziemlich sinnfrei und bin der Ansicht, dass man das den werdenden Müttern selbst überlassen sollte, ob diese die Prüfung mitschreiben wollen oder nicht.
So ein Mutterschutz würde ja von Prüfungen theoretisch befreien, aber im Extremfall müsste man dann eh ein Semester oder Schuljahr wiederholen. In meinem Abiturjahrgang war beispielsweise eine Schülerin, die Ende April - an dem Tag wurde die erste Abiturprüfung von allen geschrieben - ihr Baby entbunden hat.
Wenn man sie jetzt automatisch in den Mutterschutz geschickt hätte und sie automatisch von allen Prüfungen befreit wäre, hätte sie das Abiturjahr noch einmal wiederholen müssen, was ich persönlich wenig sinnvoll finde. Sie hatte nämlich schon die 11. Klasse wiederholt, weil sie Realschülerin war und Probleme hatte, sich an das Niveau zu gewöhnen und einzuleben. Also noch einmal wiederholen wäre fatal gewesen und sie hätte ihr Abi dann vergessen können.
Sie hat stattdessen trotzdem alles unter einen Hut bekommen und die Prüfungen - teilweise zeitversetzt - nachgeholt. Der Direktor war auch sehr human und hat da Sonderregelungen geschaffen und ihr das Abitur trotzdem ermöglicht. Sie hat es trotz Kind geschafft, was gerade die ersten Wochen nach der Geburt ziemlich stressig sein muss, aber sie hat es geschafft.
Studentinnen können doch auch entscheiden, ob sie eine Prüfung mitschreiben wollen oder nicht. Bei uns beispielsweise kann man sich bis 7 Tage vor der Prüfung von dieser eben abmelden und muss keinen Fehlversuch riskieren und wenn man es doch nicht schafft, holt man sich ein Attest. Ich finde, dass Sonderkonditionen da total überflüssig sind. Man ist ja nicht verpflichtet, die Regelstudienzeit einzuhalten und jede Prüfung mitzuschreiben.
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