Beim Vorstand melden beim Garagenkauf Pflicht?

vom 05.12.2015, 19:47 Uhr

Mich hat vorhin ein recht aufgebracht klingender Herr angerufen, der meinte, er gehöre zum Vorstand der Garage, die ich gekauft habe und putze mich herunter, warum ich mich beim Vorstand nicht gemeldet habe, er habe nämlich einen Brief an den Vorbesitzer geschrieben, weil er dachte, dass der die Garage noch hat.

Da sagte ich ihm, dass der Vorbesitzer ihm doch bestimmt den Kaufvertrag gegeben hat, was er auch bejahte. Und in dem steht ja meine Adresse drin? Warum er den Brief also nicht an mich gesendet hat, bleibt mir das schleierhaft. Wir konnten das dann auch klären und der Herr scheint, wie sich herausstellte, immer so ins Telefon zu brüllen. Aber dass man sich nach dem Neukauf beim Garagenvorstand melden muss, ist mir neu. Das habe ich bei allen anderen Garagen auch nie machen müssen.

Ich habe sogar Garagen, da musste ich erst ganz umständlich herausfinden, wer überhaupt zuständig ist und derjenige war dann ganz verdutzt, dass ich mich melde. Also für mich ist das keinesfalls generell klar, dass man sich nachdem man eine Garage gekauft hat beim Vorstand der Garagengemeinschaft melden muss.

Habt ihr euch nach dem Garagenkauf beim Vorstand der Anlage gemeldet? Habt ihr das als notwendig empfunden?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wenn es da einen Vorstand gibt und einem das beim Kauf bewusst ist, sollte man sich schon kurz mal melden, meiner Meinung nach. Selber habe ich noch keine Garage gekauft und deswegen war ich noch nicht in so einer Lage. Warum der dich da aber anbrüllen muss, verstehe ich auch nicht und würde das so als Begrüßung auch nicht so toll finden.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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