147 Jahre alter Schuldschein
vom 19.03.2008, 12:44 Uhr
Subbotnik hat geschrieben:Die Höhe der Summe ist für das Gericht völlig egal - hier geht es um Verjährung bzw. Verjährungsfristen und diese dürften lang überschritten sein. Eben um vor solchen Fällen zu schützen.
Das sollte ein Anspielung auf die Vorurteile bei den USa sein, nur hab ich vergessen einen ";)" hinten dran zu setzen, und als ichs bemerkt hatte konnt ichs nicht mehr ändern
lg, weeedy
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