Dürfen Patienten wegen HIV abgelehnt werden?
Ich sah gerade ein Interview mit einem jungen Mann, der seit einigen Jahren mit HIV leben muss. Dieser Mann erwähnte dann auch, dass es ihm schwer gefallen ist, sich an die Diagnose zu gewöhnen und dass er es am Anfang auch nicht allen erzählt hätte, nur dem allerengsten Umfeld. Dann hätte er sich nach und nach gesteigert.
Auch wäre es problematisch, weil manche Ärzte - er nannte ausdrücklich Zahnärzte - Patienten mit HIV kategorisch ablehnen würden und ihnen somit die Behandlung verweigern würden. Ich persönlich finde das schon heftig und kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens so ist.
Denn wenn das alle machen würden, könnte ein Mensch mit diesem Virus ja gar nicht mehr behandelt werden. Ich meine, es ist eine Sache, Patienten abzulehnen, weil man schon genug hat und keine neuen mehr aufnehmen möchte. Aber es ist eine andere Sache, wenn man wegen einer Krankheit oder anderen Faktoren diskriminiert wird. Ein Arzt müsste ja auch gelernt haben, wie man Ansteckungen vermeidet und in einer Praxis müsste es doch auch steril zugehen.
Könnt ihr verstehen, wenn manche Ärzte HIV-Patienten offenbar ablehnen? Ist so etwas überhaupt rechtlich legitim?
Bein einem Zahnarzt kann ich es schon nachvollziehen, weil da eben schnell mal etwas schief gehen kann und dann hat man sich angesteckt, aber ich denke nicht, dass man so einen Patienten grundsätzlich ablehnen kann, wenn er ein Notfall ist oder auch Medikamente für diese Erkrankung braucht. Ein Arzt ist aber auch nur ein Mensch und so kann ich die Angst vor dem Anstecken schon verstehen.
Gerade beim Zahnarzt ist die Ansteckungsgefahr gering. Es gibt keinen einzigen dokumentierten Fall einer Ansteckung weltweit. Außerdem weiß nicht jeder Patient von seiner Erkrankung oder sie wird aus Angst vor Stigmatisierung nicht angegeben.
Daher muss ein Zahnarzt jeden Patienten so behandeln, als wäre er infektiös. Denn von HIV, Hepatitis oder Tuberkulose redet nicht jeder und es weiß eben auch nicht jeder. Und selbst wenn man es weiß, sind für solche Patienten keine besonderen Termine oder besonderen Maßnahmen nötig.
Rein rechtlich darf ein Arzt wegen einer Infektionskrankheit die Behandlung nicht ablehnen. Das gehört einfach zu seinem Job. Das gilt ganz besonders für Ärzte mit Kassenzulassung. Denn deren Vertragsfreiheit ist sehr eingeschränkt.
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