Arbeislosengeld Kündigung

vom 22.06.2007, 17:45 Uhr

Mein Sohn ist im Januar fristlos gekündigt worden weil man ihm etwas vorgeworfen hat was er nicht getan hat. Er ist gerichtlich dagegen vorgegangen. Vom Arbeitsamt gabe es drei Monate kein Geld weil er eine Sperrfrist bekommen hat, da der Fall nicht klar war. Seit Mai bekommt er Arbeitslosengeld. Heute wurde ihm vom Gericht mitgeteilt dass die Kündigung in eine ordentliche umgewandelt wird. Ordentliche Kündigung zum 31.08. Das Geld was er vom Arbeitsamt bekommen hat wird mit dem ausstehenden Gehalt verrechnet, das ist soweit auch klar. Was mich jetzt interessiert. Ab dem 01.09. ist er offiziell arbeitslos, läuft dann die Frist beim Arbeitsamt auch neu als ab September oder ab Februar. Bekommt er sein Arbeitslosengeld sozusagen neu ab September oder wird irgendetwas verrechnet oder ähnliches. Jetzt ist Wochenende und keine ordentliche Auskunft mehr einzuholen, deswegen wende ich mich an euch da wir bis Montag nur schwer aushalten können. Danke.

» kojibroj » Beiträge: 259 » Talkpoints: 4,96 » Auszeichnung für 100 Beiträge



So blöd wie es klingt:

Das hängt immer am Sachbearbeiter (verständig/stur) und zur Sicherheit würde ich einfach nochmal hindackeln, das muß er wahrscheinlich eh noch oft genug- bzw. telefonisch anfragen, ob er einen Antrag neu stellen muß, oder nur normal verlängern.

Wenn er zum 31.08. gekündigt wurde, ist er ja sozusagen noch beschäftigt und muß zur Arbeit - würde ich so sehen - vielleicht zahlt das Amt dann auch nicht, da er ja solange auch Gehalt bekommen muß. Aber Du mußt sowieso, sobald Du weißt, daß Du dann und dann den Job verlierst, Bescheid sagen, um keinen Nachteil zu haben. Jedoch reicht da als gleich auch noch der Montag, würde ich denken - und vielleicht muß er dann im Zuge dessen seinen Antrag neu stellen.

Ich bin aber kein Anwalt oder Arbeitsrechtler, also mal keine Gewähr auf meine Schätzungen :wink:.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Für alle die es noch interessiert. Wird eine fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umgewandelt, läuft die Arbeitslosenzeit wieder von vorne. Das zuviel bezahlte Arbeitslosengeld wird verrechnet mit dem ausstehenden Gehalt, und man bekommt die Differenz (Gehalt-Arbeitslosengeld).

» kojibroj » Beiträge: 259 » Talkpoints: 4,96 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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