Durch Detektiv bessere Chancen bei Scheidungsverfahren?
Neulich habe ich einen Film gesehen, in dem sich ein reiches Ehepaar trennen wollte, weil die Frau fremd gegangen war. Der Mann stellte dann einen Privatdetektiv ein, damit man noch mehr belastende Sachen gegen die Frau finden konnte. So wollte er verhindern, dass die Frau viel Vermögen von ihm bekam. Vor Gericht wurde es der Frau dann schlecht angerechnet, dass sie mehrere Affären hatte.
Wie ist das in Deutschland? Spielt es beim Scheidungsverfahren eine Rolle, ob man belastende Informationen gegen den Ehepartner hat, so dass man nachweisen kann, dass dieser häufiger betrogen hat oder so? Oder spielt das hierzulande gar keine Rolle, so dass es im Grunde auch nichts nützen würde, einen solchen Privatdetektiv zu engagieren?
In Deutschland ist eine schuldhafte Scheidung schon lange abgeschafft. Es wird also nicht darüber verhandelt, wer Schuld daran ist, dass die Ehe zu Bruch gegangen ist. Selbst bei Gewalttätigkeit in der Ehe gibt es das nicht, sondern nur die Möglichkeit, dass man das Trennungsjahr nicht abwarten muss.
Man kann also so viele Affären haben, wie man will, es wird nichts an der Aufteilung beim Vermögen ändern. Eine Scheidung in Deutschland läuft eigentlich in maximal drei Schritten ab. Ein Partner stellt den Scheidungsantrag, dann kommt irgendwann ein Termin beim Gericht für die Scheidung. Stimmen dort beide Partner der Scheidung zu, dann ist das Thema erledigt und man ist rechtskräftig geschieden.
Verweigert ein Partner die Zustimmung, dann muss man halt drei Trennungsjahr abwarten und kann dann auch so geschieden werden. Einigt man sich nicht bei der Aufteilung vom Vermögen, dann ist das ein weiteres Gerichtsverfahren, was aber mit dem Scheidungsverfahren nur bedingt etwas zu tun hat.
Ein Detektiv lohnt hier dann nur, wenn man den Verdacht hat, dass ein Partner nach der Trennung noch Vermögenswerte verschwinden lassen will. Denn für die Aufteilung des Vermögens zählt der Tag, wo der Scheidungsantrag gestellt wird. Alles was da vorhanden ist, abzüglich der Vermögenswerte zum Tag der Eheschließung muss aufgeteilt werden.
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