Was kommt bei einer Gewerbeanmeldung auf einen zu?

vom 27.06.2014, 21:22 Uhr

Ich habe ein paar Fragen bei denen ich nicht genau weiß was man tun soll. Als erstes muss man beim zuständigen Amt mit etwas Geld und Personalausweis ein Gewerbe anmelden. Geplant ist (fürs erste) alles allein zu machen also allein zu führen und zu arbeiten.

Im Abschnitt was das Gewerbe betreibt, bin ich mir nicht sicher was alles geht. Zum Beispiel wäre das Verlagswesen gut um Bücher zu Veröffentlichen (Lektorat und so weiter kommt auch dazu). Genauso Affiliate von zum Beispiel Adsense und Amazon. Dann wäre noch das Programmieren von Spielen und Software sowie der Vertrieb davon dabei. Ebenfalls das schreiben und komponieren von Musik sowie der Verkauf davon.

Wobei evtl. auch andere Bands unter Vertrag gestellt werden. Ebenfalls ist die Animation vom Filmen, Grafiken und der Vertrieb dabei. Dazu noch der An- und Verkauf von Produkten aller Art sowie evtl. Dienstleistungen. Kurz gesagt sollte man mit dem Gewerbe alles machen können was irgendwie geht um möglichst viele Einkommensmöglichkeiten auszuschöpfen.

Die Gewerbeanmeldung wird automatisch an das Finanzamt und die IHK gesendet. Wie läuft das mit den Versicherungen ab als Unternehmer? Also Krankenkasse, Rentenkasse usw. und wie sieht es mit der Berufsgenossenschaft aus? In welche muss man gehen und wie wird der Beitragssatz berechnet? Muss man als Unternehmer und alleiniger Mitarbeiter sein Gewerbe überhaupt bei der Berufsgenossenschaft anmelden? Habe unterschiedliche Meinungen gelesen und würde am liebsten alles darüber wissen.

» Necromaniker » Beiträge: 17 » Talkpoints: 4,73 »



Alles in allem eine sehr verworrene Fragestellung. Melde doch einfach mal ein für dich am nahestehendes Gewerbe an und dann startest du einfach mal durch. Aus welchen Nischenprojekten du noch Einnahmen generierst und diese auch angibst, ist doch dem Finanzamt egal. Um Krankenkasse und Rentenkasse musst du dich natürlich selbst kümmern und bist da natürlich völlig frei bei deiner Entscheidung. Berufsgenossenschaft sollte als Alleinunternehmer keine großartige Rolle spielen, nur bei Beschäftigten kommt diese wohl auf dich zu.

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» Update » Beiträge: 298 » Talkpoints: 26,45 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Du hast Recht, dass automatisch Meldungen ans Finanzamt und die IHK gehen. Alle anderen Dinge, wie Krankenkasse und Versicherungen musst du selbst in Angriff nehmen. Aber zu welcher Berufsgenossenschaft zu musst, kannst du mit Sicherheit auch bei der IHK erfahren. Dort kannst du dich vor der Gewerbeanmeldung beraten lassen. Vor allem, ob du überhaupt eine Gewerbeanmeldung benötigst.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Bei einer Gewerbeanmeldung gehen die entsprechenden Meldungen an das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft und die entsprechende Kammer heraus. Dann will die Kammer ihren Beitrag, die BG etwas für den Unfallschutz und das Finanzamt eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung (außer bei Kleinunternehmern) und bis zum 31.05. des Folgejahres eine Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung.

Um Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung muss man sich selbst kümmern. Bei Künstlern gibt es eine Künstlersozialkasse und auch andere Berufe wie Landwirte haben hier Sonderkonditionen.
Bei Anmeldung eines Kleingewerbes (bis 15 Stunden pro Woche, wenn ich es richtig in Erinnerung habe) entfällt die Krankenversicherungspflicht. Beim Vollzeitgewerbe besteht sie und muss auch ab der Gewerbeanmeldung gezahlt werden. Eine Rentenversicherungspflicht gibt es meiner Ansicht nach allerdings nicht.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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