Frage zu § 33 UStDV – Rechnungen über Kleinbeträge
Ich habe da mal eine Frage zu § 33 UStDV – Rechnungen über Kleinbeträge klick Das ist jetzt wohl seine sehr theoretische Frage:
Bei Rechnungen bis 150,00 Euro muss also der Steuersatz angegeben werden. Nun kenne ich das von zum Beispiel Rechnungen von einem Pizzaboten so, dass dort einfach nur aufgelistet wird, welche Pizza man gekauft hat. Der Steuersatz wird hier ja nie angegeben. Wenn ich diesen Paragraph richtig verstanden habe, muss aber mindestens der Steuersatz angegeben werden. Doch was ist denn, wenn der nicht angegeben wird? Dann müsste das doch ein Verstoß gegen dieses Gesetz sein? Könnte ein Unternehmer dadurch eventuell vor Gericht gezerrt werden, weil er diesen Steuersatz nicht angegeben hat?
Seit wann stellt denn der Pizzabote eine Rechnung aus? Wenn ich mir mal was beim Pizzaservice bestelle, dann ist auch eine Rechnung von der Pizzeria dabei und da steht auch die Mehrwertsteuer mit drauf. Wenn diese nicht drauf steht (was kaum vorstellbar ist), dann ist das natürlich ein Verstoß. Dieser landet jetzt nun nicht gleich vor Gericht, aber das Finanzamt wird dann mit Sicherheit handeln.
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