Recht auf Leben im Grundgesetz?

vom 25.10.2015, 16:42 Uhr

Im Grundgesetz gibt es ja ein Recht auf Leben. An sich ist das Gesetz sehr sinnvoll und auch notwendig. Gerade 70 Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkrieges wird immer noch versucht, das Gesetz irgendwie zu umgehen, anders auszulegen oder man missachtet es sogar.

Sei es durch Anschläge auf Flüchtlingsheime, wo der Tod von Leuten in Kauf genommen wird oder in Sachen Abtreibung. Wie verhält sich das Gesetz in Bezug auf Schwangerschaftsabbruch? Bei ungeborenen aber am Leben befindliche Babys, welche abgetrieben werden sollen ist das ja so eine Sache denn sie können ja nicht über ihr eigenes Leben entscheiden.

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich würde es nicht als "Umdeutung des Grundgesetzes" sehen, wenn jemand einen Brandanschlag verübt oder sonst wie seinen Mitmenschen ans Leben oder an die Gesundheit will, sondern schlicht als Straftat. Zumindest kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Straftäter vor der Tat bewusst und reflektiert das im Grundgesetz verankerte Recht auf Leben in Betracht zieht und es seinem potenziellen Opfer auf Grund von rationalen Überlegungen abspricht. Und dass das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sinnvoll und notwendig ist, steht wohl völlig außer Frage.

Bei Abtreibungen gibt es dagegen verschiedene Interpretationen, ab wann es sich um im Sinne des Grundgesetzes schützenswertes Leben handelt und welche Bedingungen erfüllt sein müssen. Darüber sind wahrhaftig schon genug Diskussionen von Ärzten, Philosophen, kirchlichen Autoritäten, Juristen und Frauenrechtlern geführt worden.

Hierzulande hat man sich im Großen und Ganzen darauf geeinigt, dass Schwangerschaftsabbrüche nur von Ärzten, nach Beratung und bis zur 12. Schwangerschaftswoche vorgenommen werden dürfen. Details sind im Paragraph 218 des deutschen Strafgesetzbuchs nachzulesen.

In anderen Ländern ist Abtreibung dagegen immer strafbar, oder nur dann erlaubt, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Daraus lässt sich lediglich schließen, dass das Recht auf Leben im Fall von ungeborenem Leben keinen absoluten Wert darstellt, sondern von unterschiedlichen Faktoren abhängig ist. Es gibt eben immer Grauzonen im Leben.

» Gerbera » Beiträge: 11332 » Talkpoints: 52,90 » Auszeichnung für 11000 Beiträge


Da das Leben meines Wissens laut Gesetz erst ab der Geburt beginnt, ist eine Abtreibung meiner Ansicht nach kein Verstoß gegen dieses Gesetz. So weit ich weiß, werden verstorbene Frühgeburten normalerweise auch nicht beerdigt.

Bei Anschlägen wird schon wegen versuchten Totschlags oder Mordes ermittelt. Früher war dies mal anders aber gewissen Leuten muss einfach Einhalt geboten werden und inzwischen ist dieser Missstand behoben.

Ein anderer Fall ist übrigens auch der Kampfeinsatz. Das Leben eines Soldaten darf hier bewusst in Gefahr gebracht werden. Auch hier hat das Grundgesetz ein Ausnahmeregelung.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Bei einer Abtreibung finde ich das Recht auf Leben Gesetz schon sehr interessant. Man bedenke, dass ein Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche erlaubt ist, weil man da von einem nicht lebenden Fötus im Bauch redet, was völliger Unfug ist. Das Herz eines Fötus beginnt ab der 6.-7. Woche zu schlagen und ab der achten Woche beginnt der Aufbau des Körpers. Die Leber ist schon in kleiner Miniatur vorhanden und Muskeln, sowie Stümmelchen der Arme und Beine. Man muss hier also mal überdenken, was das Abtreibungsgesetz angeht.

Wo kein Herzschlag vor der 6 Woche ist, da ist kein direktes Leben. Doch alles was einen Herzschlag besitzt, ist für mich jedenfalls Leben und damit ist die Abtreibung für mich einem Tötungsdelikt gleichzusetzen. Auch wenn das viele anders sehen. Dennoch darf jeder das selber entscheiden, aber ich kann nicht verstehen, wie man ohne Verhütung Sex haben kann, wenn man dann die Konsequenzen nicht beachtet. Straftaten wie Vergewaltigungen sind eine andere Geschichte.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



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