Regelungen und Vorschriften zu Anhänger am Rückspiegel

vom 27.12.2012, 01:44 Uhr

Viele haben dekorative Anhänger am Rückspiegel hängen; seien es nun Würfel oder Plüschfiguren oder oftmals auch Ketten etc. Ich frage mich, ob es dazu irgendwelche Regelungen gibt, d.h. gibt es etwa Vorschriften, was man da dran hängen darf oder Ähnliches? Ich könnte mir etwa vorstellen, dass man nichts Reflektierendes anhängen darf, weil das den Gegenverkehr blenden könnte. Gibt es dazu Vorschriften, ist Euch etwas bekannt oder kann man da gewissermaßen frei gestalten?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 27.12.2012, 02:31, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Wenn der Spiel durch einen Anhänger nicht verdeckt wird, kannst du wohl frei gestalten. Allerdings sind die meisten Autofahrer sich überhaupt nicht klar darüber, ob der Innenspiegel Vorschrift ist oder nicht. Manche meinen, wenn an jeder Außenseite ein Spiegel angebracht ist, dürfte es reichen, denn vorgeschrieben sind nur zwei Spiegel.

Aber ich glaube das nicht, dass der Innenspiegel entfallen könnte. Selbst würde ich nichts an den Innenspiegel hängen. Diese Bammelei durch Anhängsel stört und macht nervös. Oft sind die Anhängsel übertrieben groß und fliegen hin und her.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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