Arbeitsortwechsel in hohem Alter bei Produktionsverlegung
Folgende Situation. Arbeitnehmer P. ist 64 Jahre alt und wird Im November 65 Jahre alt und hat dann das Rentenalter erreicht. Er arbeitet seit 5 Jahren in ein und demselben Betrieb. Vorher war er selbstständig und hat deswegen auch kaum in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Die Frau von P. ist vor wenigen Jahren verstorben. Arbeitnehmer P. hat einen sehr niedrigen Lohn. Was noch zu tragen war, als seine Frau noch lebte, da er in die bessere Lohnsteuergruppe fiel und kaum Abzüge hatte. Nun wird sein Lohn aber mit Lohnsteuerklasse 1 versteuert. Allerdings bekommt er wohl auch noch Witwerrente. Er wohnt noch in der ehelichen Wohnung, die nicht ganz günstig ist. Aber wegen vieler verschiedener Gründe ist zur Zeit kein Umzug möglich.
Arbeitnehmer P. hat einen Arbeitsweg von um die 45 Minuten pro Strecke. Außerdem fängt er teilweise schon um 3 Uhr morgens an zu arbeiten.
Der Arbeitgeber von P. ist gesundheitlich ziemlich angeschlagen und es stand schon letztes Jahr zur Debatte, das er den Betrieb aufgeben wird. So erfolgte im Dezember schon die mündliche Kündigung. Woraufhin P. sagte, er braucht einen Tag frei, um sich umgehend arbeitslos zu melden. Das hatten ihm seine Kinder gesagt, das er sich umgehend arbeitslos melden muss, laut der aktuellen Gesetzeslage. Abends wurde er dann angerufen und die Kündigung zurückgezogen. Der Arbeitgeber hat auch niemanden gefunden, der den Betrieb übernimmt und so läuft der Betrieb zur Zeit weiter. Wobei andere Angestellte gekündigt wurden und nun die Arbeit quasi mit weniger Angestellten gemacht wird.
Nun hat der Arbeitgeber jemanden gefunden, der den Betrieb übernehmen würde. Allerdings würde der neue Arbeitgeber die Produktion, in der Arbeitnehmer P. arbeitet, an einen anderen Ort verlegen. Dieser ist aber recht weit vom Wohnort von P. entfernt. P. will an sich bis zum Erreichen des Rentenalters arbeiten, eben weil die Rente eh schon so niedrig ausfällt. Desweiteren will er halt auch nicht arbeitslos sein, weil er finanziell mit Arbeitslosengeld nicht über die Runden kommen würde.
Der neue Chef würde den Arbeitnehmer P. gerne für die ersten Monate übernehmen. Was an sich P. entgegenkommt, weil damit die Monate bis zum Erreichen der Altersrente abgedeckt wären. Auf die Frage, wie der machen will mit der Fahrerei meinte er, das er dann halt dort Wohnen muss. Er ist der Meinung, das sein neuer Arbeitgeber die Unterkunft zahlen muss. Da bin ich mir aber nicht ganz so sicher. Ich tendiere eher dazu, zu sagen, das er das nicht will und sich halt arbeitslos meldet.
Allerdings habe ich nun auch festgestellt, das laut irgendeinem Routenplaner die Fahrtzeit 1.17 Stunden beträgt. Ich habe es so in Erinnerung, das das Arbeitsamt eine Fahrtzeit von 1.15 Stunden pro Strecke für zumutbar hält. Nach welchen Angaben richtet sich das Arbeitsamt dann? Wobei sicherlich auch an dem "neuen" Arbeitsplatz Arbeitszeiten von 3 Uhr morgens bis Spätnachmittags ergeben werden. Ist das einem Mann in seinem Alter überhaupt noch zuzumuten?
Was würdet ihr Arbeitnehmer P. raten, beziehungsweise wie sieht das Ganze rechtlich aus?
Ich kenne einige Menschen über 60, die jeden Tag über 1,5 Stunden pendeln. Sie fangen allerdings auch erst um sechs Uhr und nicht schon um drei Uhr an. Trotzdem kann man sagen, dass es nicht generell unzumutbar ist. Bei dieser Fahrstrecke muss man sich aber wirklich überlegen, ob die Fahrtkosten nicht höher sind als ein kleines, möbliertes Einzimmer-Appartment.
Skeptisch bin ich immer bei der Aussage, dass P. es für unmöglich hält, aus der teuren Wohnung zu ziehen. Natürlich muss das möglich sein, schließlich könnte man ihm die Wohnung auch kündigen. Es ist also nur die Frage, wie unbequem ein solcher Umzug wird. Das kann natürlich schon sehr schwer werden, aber es ist eben nicht unmöglich. Ob es sich lohnt, jeden Monat womöglich hunderte Euro aus dem Fenster zu werfen, muss allerdings jeder selbst wissen. Irgendwann wird der Schritt wahrscheinlich nötig werden, ob er es möchte oder nicht.
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