Übernahme nach Beendigung der Ausbildung und Probezeit
Frau A hat eine dreijährige Ausbildung in einem Friseurbetrieb gemacht. Sie war im Sommer fertig mit der Ausbildung und hat einen Vertrag bekommen, dass sie nach der Ausbildung übernommen wurde. Sie arbeitet jetzt seit einem Monat als Gesellin und hat sich doch gewundert, dass sie eine 6 monatige Probezeit absolvieren muss. Obwohl sie schon seit drei Jahren in diesem Betrieb arbeitet muss sie erst die Probezeit überstehen um dann doch aufatmen zu können. Sicher ist keine Arbeitsstelle auch nach der Probezeit sicher. Aber in der Probezeit ist man doch schneller gekündigt als danach.
Nun fragt Frau A sich, ob die Klausel der Probezeit überhaupt wirksam ist und ob sie wirklich eine Probezeit machen muss. Was wäre im Falle der Kündigung während dieser Zeit? Kann Frau A sich auf die drei Jahre Ausbildung im gleichen Betrieb berufen oder fängt die Probezeit wirklich wieder von vorne an?
Nach der Ausbildung entsteht bei der Übernahme ein völlig neues Arbeitsverhältnis, das entsprechend gestaltet werden darf. Ein Arbeitgeber kann den Vertrag befristen und er kann auch eine neue Probezeit vereinbaren. Das ist alles vom Arbeitsrecht her gedeckt.
Der einzige Unterschied besteht beim Kündigungsschutz. Hier zählt die Zeit der Ausbildung bereits mit und muss bei der Dauer der Betriebszugehörigkeit berücksichtigt werden. Wobei das bei 6 Monaten Probezeit dann auch egal ist, denn wenn die Probezeit überstanden ist, dann hat man sowieso die 6 Monate Betriebszugehörigkeit zusammen, um den Kündigungsschutz genießen zu können.
Die einzige Ausnahme hier bildet die Übernahme von Auszubildenen "aus Versehen". Wer seinen Azubi nach der Prüfung die Arbeit aufnehmen lässt, der hat ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet. Und weil dafür nur die absoluten Mindestregeln des Arbeitsrechts gelten, ergibt dabei keine Probezeit. Denn eine Probezeit ist immer eine zusätzliche Regelung im Arbeitsvertrag. Auch wenn sie allgemein üblich ist, gehört sie nicht automatisch dazu.
Es heißt ja nun nicht mehr Ausbildungsverhältnis, sondern Angestelltenverhältnis. Von daher ist es legitim, dass die Probezeit von neuen anfängt. Berufen auf die Ausbildung kann man sich da gar nicht. Viele Chefs sind so kulant und lassen nur 3 Monate Probezeit zu, die sie in den Arbeitsvertrag integrieren. Aber es ist kein Muss.
Im Falle einer Kündigung ist es wie so viele Sachen, dass Frau A. sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden muss. Und das binnen drei Tage nach Kenntnisnahme der Kündigung, um auch Geld zu erhalten.
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