Nichtbenutzung der Fahrradwege für Versicherung relevant

vom 02.04.2014, 12:54 Uhr

Wenn durch die Nichtbenutzung eines Fahrradweges mit einem Auto ein Unfall passiert und der Fahrradfahrer nicht unschuldig an diesem Unfall ist, ist dies versicherungstechnisch relevant? Ich persönlich sehe oft Fahrradfahrer, die keinen Fahrradweg nutzen und es ist oftmals auch sehr knapp, dass ich Beinaheunfälle beobachte. Ich frage mich dann oft, wie das wohl versicherungstechnisch aussieht, wenn ein Unfall passiert und Fahrradwege vorhanden waren. Wisst ihr da mehr drüber?

Benutzeravatar

» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Die Radwegbenutzungspflicht ist nach meinem Wissen vor ein paar Jahren abgeschafft worden. Für einige Rennräder, die ein bestimmtes Gewicht nicht überschritten, galt sie aber ohnehin nicht. Für Letztere hatte es im Falle eines Unfalles versicherungstechnisch auch keinen Einfluss, wo sie gefahren sind.

Für den Ottonormalverbaucher ist es nach meiner Kenntnis irrelevant, ob er auf der Straße oder auf dem Radweg war, solange er sich nicht deutlich erkennbar einer höheren Gefährdung ausgesetzt hat. Ich kenne selbst allerdings etliche Straßen, bei denen man ein klar erkennbar höheres Risiko auf der Straße hat. Da würde sicherlich manche Versicherung den Weg zum Gericht wagen, obwohl Radfahrer vor der Rechtsprechung fast heilig sind.

» tok_tumi » Beiträge: 837 » Talkpoints: 1,20 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^