Änderungen durch das neue Kleinanlegerschutzgesetz

vom 14.07.2015, 13:23 Uhr

Da jetzt seit ein paar Tagen das neue Kleinanlegerschutzgesetz gilt, frage ich mich was sich genau ändert, wenn ich investieren möchte. Hat jemand bereits unter den neue Restriktionen in ein Start-up investiert? Bieten die Crowdfunding Plattformen einen reibungslosen Ablauf?

» Fundian » Beiträge: 2 » Talkpoints: 0,75 »



Ich habe seit den Änderungen schon einmal auf einer Crowdinvestingplattform ein paar Euro eingesetzt. Man spürt eigentlich erst einmal recht wenig von den neuen Regelungen, außer dass man die Ausweisnummer angeben muss. Die Beschränkungen bezüglich der Summen sind ja doch recht hoch, so dass die wenigsten Projekte betroffen sind. Und ich glaube nicht, dass viele private Investoren eine höhere Summe als die 10000 Euro, die wohl als Maximum erlaubt sind, eingesetzt haben. Bei Unternehmen gilt die Beschränkung ja offensichtlich nicht.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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