Fotos von Schulhof machen erlaubt?
Ich habe vor einigen Jahren mal im Hort gearbeitet. Wir waren Mittags mit den Kindern oft draußen, wenn das Wetter gepasst hat. Der Außenbereich hat einen durchsichtigen Zaun zur Straße hin. An diesen Zaun entlang führt ein Fußweg.
Damals wurde ein älterer Mann beobachtet, wie er Fotos vom Schulgelände / Außengelände des Hortes gemacht hat, ob er nun Kinder fotografieren wollte weiß keiner, da er sich relativ schnell entfernt hat, als er merkte, das Hortangestellte auf ihn zu kamen um ihn zur Rede zu stellen.
Vielleicht war es auch nur ein Verwandter von einem Kind, der das Kind fotografieren wollte. Wie würdet ihr in so einer Situation reagieren? Ist so etwas erlaubt? Seitdem scheint dort nichts weiter vorgefallen zu sein, zumindest hat man nichts gehört oder gelesen. Ich selbst war bei dem Vorfall nicht anwesend, mir wurde es nur am nächsten Tag durch einen Kollegen zugetragen.
Das Problem dabei ist, dass die rechtliche Lage dem Fotografen hier den Rücken stärkt. Denn man darf in Deutschland erst mal Gebäude, Menschen und auch Tiere einfach fotografieren. Das kann man niemanden verbieten. Allerdings darf man nicht alle Fotos ohne Genehmigung verbreiten.
Wenn aber recht auffällig vor einer Kindereinrichtung fotografiert wird, dann sollte man halt auch handeln. Und in dem Fall wäre zumindest eine Information an die Polizei auch der richtige Weg gewesen. Samt einer Personenbeschreibung des Mannes. Bei uns an der Grundschule werden auch die Kinder direkt belehrt, wenn es Auffälligkeiten im Umfeld gab und die Eltern bekommen dazu auch eine Information.
Mehr kann man dann erst mal nicht machen. Aber die Sache dann scheinbar im Sande verlaufen lassen, ist sicherlich nicht der beste Weg gewesen. Auch wenn der Mann dann erst mal nicht mehr aufgetaucht ist.
Punktedieb hat geschrieben:Das Problem dabei ist, dass die rechtliche Lage dem Fotografen hier den Rücken stärkt. Denn man darf in Deutschland erst mal Gebäude, Menschen und auch Tiere einfach fotografieren. Das kann man niemanden verbieten. Allerdings darf man nicht alle Fotos ohne Genehmigung verbreiten.
Das stimmt so nur zum Teil. Wenn Herr A vor einem Kindergarten Fotos von den dort anwesenden Personen macht, müsste er dafür rechtlich ihre Einverständnis vorlegen haben. Ob die Fotoaufnahmen zum Zweck einer Veröffentlichung oder für den privaten Gebrauch gemacht werden, spielt dabei keine Rolle.
In der Praxis ist das so natürlich nicht immer so leicht umzusetzen, weswegen es rechtlich mittlerweile so geregelt wird, dass die Person, welche fotografiert wird, auch stillschweigend ihr Einverständnis zu einer solchen Aufnahme geben kann.
Das geschieht beispielsweise, wenn die Person bemerkt, dass sie fotografiert wird, dem Fotografen aber nicht mitteilt, dies nicht zu wollen. Dadurch erteilt sie eine stillschweigende Einwilligung. Wer also Personenaufnahmen macht, ohne sich die Einwilligung der fotografierten Person zu holen, verstößt im Grunde schon gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Aber wie gesagt: Täglich fotografieren beispielsweise Millionen von Touristen irgendwelche Gebäude, während im Vordergrund Menschen zu sehen sind. In der Praxis wäre es einfach nicht umsetzbar, hier gegen jeden Fotografen zu ermitteln, weil er sich die entsprechenden Einwilligungen nicht eingeholt hat.
Würde aber zum Beispiel vor dem Kölner Dom eine Person A sitzen, die bemerkt, dass eine Person B ein Foto schießt, auf dem sie auch zu sehen wäre, kann Person A um Unterlassung bitten. Wurde das Foto schon angefertigt, kann Person A um Löschung bitten. Kommt Person B dieser Bitte nicht nach, kann Person A Anzeige erstatten.
In Deutschland kann man von allem und jeden ein Foto machen, aber dieses Foto eben nur bedingt verwenden oder verbreiten, da gibt es dann Einschränkungen, aber beim Foto machen selber nicht. Ich kann aber absolut verstehen, dass man sich da Sorgen macht und vielleicht auch ins Grübeln kommt.
Ich würde in so einem Fall versuchen ein Bild des Mannes zu machen, ihn dann anzusprechen und zu verscheuchen. So etwas kann man aber auch der Polizei melden, weil es schon sehr verdächtig ist. Wenn man mit einem Kind verwandt ist, dann kann man so ein Bild jederzeit machen oder auch beim Abholen, aber würde dies doch nicht von hinter dem Zaun machen.
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