Versicherung: Cabrio, unabgeschlossenes Auto

vom 25.08.2010, 18:19 Uhr

Ich habe letztens ein Gespräch mit einer Freundin gehabt, die ein Cabrio fährt. Da ging es um den Versicherungsschutz eines Cabriofahrers. Nehmen wir also mal an, Person A hat ein Cabrio. Das Cabrio steht mit offenem Dach auf einem Parkplatz und wird gestohlen. Das Cabrio wird 3 Straßen weiter wiedergefunden und Autoradio und einige Dinge im Auto sind gestohlen. Meine Freundin meint, dass die Versicherung dies zahlen würde, obwohl das Dach auf war und jeder in das Auto reinkommen konnte.

Nehmen wir weiter an, dass Person B ein Auto hat, was Person B auf den gleichen Parkplatz abstellt und mit nicht abgeschlossenen Türen stehen lässt. Auch dieses Auto wird gestohlen. Auch dieses Auto wird 3 Straßen weiter wiedergefunden. Auch in diesem Auto fehlt das Autoradio und einige andere Dinge. Meine Freundin meint, dass dann die Versicherung nicht zahlt, wenn ein Gutachter feststellt, dass die Türen nicht abgeschlossen waren, also das Auto nicht aufgebrochen wurde.

Da ich davon keine Ahnung habe, ich aber keinen Unterschied darin sehe, ob ich ein Cabrio mit offenem Dach auf dem Parkplatz abstelle oder ein Auto unabgeschlossen auf den gleichen Parkplatz stelle, war ich mir nicht sicher, was ich bei dieser Diskussion beitragen sollte. Aber ich bin der Meinung, dass man auch ein Cabrio nicht mit offenem Dach einfach stehen lassen darf.

Ich sehe allerdings immer wieder im Sommer offene Cabrios in der Stadt auf dem Parkplatz stehen. Selbst in Parkhäusern stehen diese Wagen mit offenem Dach. Wie wäre es im Fall A und B? Würde in beiden Fällen die Versicherung nicht zahlen oder liegt es an der Versicherung?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



@Diamante, da du selbst auch Autofahrerin bist, hättest du deiner Freundin auch erklären können, dass man ein Auto nicht unabgeschlossen parkt. Selbstverständlich zahlt keine Versicherung die gestohlenen Sachen. Aber das weiß deine Freundin ja.

Bei dem Cabrio kann es doch nicht viel anders sein und ist es auch nicht. Die reine Überlegung sagt doch schon, dass ein offenes Cabrio weder im Parkhaus noch auf einem Parkplatz geparkt werden sollte. Man gibt so den Dieben Gelegenheit, ihre Fingerfertigkeit zu beweisen.

Es gibt beim Cabrio die Ausnahme, dass man das Auto nur kurz offen in einer belebten Straße abstellen kann. Die Türen müssen abgeschlossen sein und die Fenster zu. Ferner muss die Lenkradsperre einrasten.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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