Probefahrt mit einem Toten - Führerschein nicht gesehen
Man will ein älteres Auto privat verkaufen und ein Interessent sieht sich den Wagen an und möchte ihn kaufen. Doch vorher will er eine Probefahrt machen. Selbst hat man aber momentan keine Zeit, den eventuellen Käufer zu begleiten. Der Käufer macht einen seriösen Eindruck und man gibt ihm den Autoschlüssel ohne sich den Führerschein anzusehen. Dieser Mensch verursacht während der Probefahrt einen sehr schweren Unfall mit einem Toten und zwei Schrottautos.
Schuld ist natürlich er. Nur wie entscheidet die Versicherung, da der Unfallverursacher seinen Führerschein vorübergehend abgeben musste. Wird hier der Autoverkäufer zur Schadensregulierung herangezogen und bekommt zusätzlich noch eine Strafe? Denn erst er hat dem Käufer die Probefahrt ermöglicht. Wie wird das Gericht entscheiden, da der Verstorbene eine Familie hinterlässt?
Leider kenne ich mich mit der Regelung der Versicherung nicht aus und auch weiß ich nicht, wie das Gericht einen solchen Fall beurteilen würde. Aber rein intuitiv würde ich meinen, dass dem Verkäufer des Fahrzeugs grundsätzlich keine große Schuld zugesprochen werden könne. Immerhin würde ich auch nicht davon ausgehen, dass ein potentieller Käufer aktuell seinen Führerschein entzogen bekommen hat, wenn er gerade dabei ist einen neuen Wagen zu erwerben. Vermutlich würde ich auch eine Testfahrt zulassen und mich erst im Nachhinein über die Gesamtsituation ärgern.
Prinzipiell müsste der Unfallverursacher für den Schaden gerade stehen. Schließlich wusste er, dass er aktuell keine Fahrerlaubnis besaß und hatte diesen Tatbestand dem Verkäufer verschwiegen - sonst hätte er jenen sicherlich nicht fahren lassen. Womöglich würde eine längere Auszeit von der Fahrerlaubnis verbunden mit einem hohen Bußgeld sowie Schmerzensgeld auf den Unfallverursacher zukommen. Alle anderen Urteile würde ich eher skeptisch betrachten, vor allem wenn der Verkäufer zu hart ins Gericht genommen werden sollte.
Ganz so einfach ist das leider nicht mit der Haftung. Vor Fahrtantritt sollte sich der Verkäufer des Fahrzeuges den Personalausweis und den Führerschein zeigen lassen. Personalausweisnummer, Name und Anschrift des Interessenten sind zu notieren und die Nummer des Führerscheins.
Sollte der Probe-Fahrende ohne gültigen Führerschein fahren, wird der Verkäufer den Versicherungsschutz verlieren. Außerdem kann es Probleme geben, wenn der Käufer die Probefahrt macht und den Wagen nicht zurückbringt. Der Verkäufer wird den Wagen als gestohlen melden, kann aber keine Angaben über den Käufer machen, wenn er sich die Angaben aus dem Personalausweis nicht notiert hat.
Wenn der Verkäufer sich den Führerschein nicht hat zeigen lassen, und der Käufer keinen gültigen Führerschein hat, aber trotzdem eine Probefahrt macht, verliert der Verkäufer bei einem Unfall den Versicherungsschutz. Das könnte bedeuten, dass der Verkäufer für seinen Autoschaden und für alles, was mit dem Unfall zusammen hängt, haftet. Wie das vor Gericht entschieden wird, weiß ich natürlich nicht.
Um sich vor bösen Überraschungen abzusichern, sollten beide schriftlich mit beiden Unterschriften, festhalten, wer im Falle eines Unfalls für den Schaden aufkommt. Hat der Käufer einen gültigen Führerschein, zahlt die Versicherung des Verkäufers den Schaden minus Selbstbeteiligung. Der Verkäufer wird zurückgestuft und darf höhere Beiträge zahlen. Die Selbstbeteiligung und die jährliche Differenz durch die niedrigere Schadensfreiheitsklasse sollte der Verursacher des Unfalls zahlen. Das wird er aber nur tun, wenn es schriftlich festgehalten wird. Es ist also besser, sich auf jeden Fall abzusichern.
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