Quad mit Führerscheinklasse B?

vom 12.08.2010, 15:58 Uhr

Ich hätte mal eine Frage: Ich google nun schon sehr lange wegen einem Thema: Darf man mit der normalen Führerscheinklasse B (Autoführerschein) ein Quad mit beliebig großem Hubraum fahren? Die Führerscheinklasse B beinhaltet ja die Führerscheinklasse S mit der man zweispurige Fahrzeuge mit bis zu 50ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45km/h betrieben darf. Diese "Miniquads" und Fahrzeuge wie z.B. die Piaggio APE 50 darf man also mit dem normalen Autoführerschein und damit S schon mal betreiben.

Aber wie sieht es mit den größeren Motoren aus? Ich habe gehört, dass die meisten Quads als PKW angemeldet werden, was allerdings sehr teuer ist. Deswegen bauen viele Hersteller mittlerweile eine Anhängerkupplung an ihre Fahrzeuge sodass man die Dinger als "Zugmaschine" anmelden kann. In meiner Fahrschule habe ich im Theorieunterricht nichts davon gehört, dass ich mit der Führerscheinklasse B eine "Zugmaschine" fahren darf. Ich hoffe hier weiß einer eine klare, eindeutige Antwort mit entsprechendem Beweis (Paragraph, etc.)

» spaxl » Beiträge: 1044 » Talkpoints: 10,25 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das scheint nicht geändert worden zu sein, denn ich habe auch nur das gefunden, was du geschrieben hast. Ich verlinke dir hier mal etwas über Quads und ATV's. Es wird sich wahrscheinlich im nächsten Jahr in der Versicherung etwas ändern.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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