Unterbodenbeleuchtung zur Marderabschreckung?
A will an seinem Auto eine Unterbodenbeleuchtung installieren. Er weiß, dass man in Deutschland nicht mit Unterbodenbeleuchtung fahren darf, weil dann die Betriebserlaubnis erlöscht. Aber die Polizei hat A gesagt, dass er sie durchaus installieren darf um diese dann im Ruhezustand des PKW anmachen kann. Allerdings darf er damit nicht fahren.
A ist klar, dass er große Schwierigkeiten bekommt, wenn er damit fährt und will es auch gar nicht. Aber da ein Marder ihm schon mehrmals die Schläuche zerbissen hat, will er nun was unternehmen um den Marder abzuhalten. Was ist aber, wenn das Auto zum TÜV muss? Muss er diese Unterbodenbeleuchtung dann wieder abmachen um durch den TÜV zu kommen? Wie kann er beim TÜV klar machen, dass er die Beleuchtung nur im Ruhezustand des PKW anmacht?
Ich habe mir eine Fußraumbeleuchtung eingebaut. Diese ist eigentlich auch illegal beim Fahren und deshalb funktioniert sie nur über den Türkontaktschalter.
Bei einer Unterbodenbeleuchtung würde ich folgendes machen: Und zwar wenn sie über die Autobatterie läuft, könnte man es einmal sichern indem man sie mit der Handbremse koppelt um sicher zu stellen, dass sie nur im stehen leuchtet.
Eine zweite Möglichkeit wäre, ein Relais einzubauen das mit der Zündung den Strom für Unterbodenbeleuchtung unterbricht. Dies könnte man dem TÜV dann auch super beweisen. Natürlich braucht man dann auch noch einen extra Schalter zum An/Aus machen.
Zweite Möglichkeit: Eine Unterbodenbeleuchtung mit Anschluss an ein Netzgerät das vom Haus den Strom bekommt über ein Netzgerät. Damit weiß der TÜV auch, dass es nur in Verbindung mit der Steckdose funktioniert und somit im Stehen.
Zweite Variante wäre eh besser, da die Beleuchtung vermutlich die ganze Nacht an wäre? Das würde die Batterie eh nicht allzulange mitmachen, auch nicht bei LEDs.
Unter Umständen ist eine Unterbodenbeleuchtung eines Fahrzeuges erlaubt. Durch die StVZO wird die Kfz.-Innen- und Unterbodenbeleuchtung nicht abgedeckt. Dementsprechend auch nicht vom TÜV geprüft. Die Unterbodenbeleuchtung ist nur verboten, wenn sie ein Signalbild verfälscht.
Den Vorschriften entspricht die Unterbodenbeleuchtung nicht, wenn sie die Fahrzeugumrisse dauerhaft beleuchtet. Hier müsste eine Teilgenehmigung eingeholt werden. Da A aber sicherlich die Unterbodenbeleuchtung die ganze Nacht brennen lassen würde, wäre eine Teilgenehmigung angebracht.
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