Haftung bei Unfall mit abschleppendem Auto

vom 08.08.2010, 21:15 Uhr

A hat einem Fremden B, der mit seinem Auto liegen geblieben ist geholfen, indem er das Pannenauto bis zur nächsten Werkstatt abschleppen wollte. A hatte leider nur ein Abschleppseil und keine Abschleppstange. B versicherte schon mehrmals abgeschleppt worden zu sein und würde sich damit auskennen. A hat auch schon jemanden abgeschleppt und machte mit B auch ein Zeichen aus, wenn er bremsen muss. Er hat leicht die Bremse getreten, damit B wusste, dass er nun zum Stehen kommen muss. Außerdem ist er nie schneller als 30 km/h gefahren.

An einer roten Ampel hat B wohl gepennt und ist A hinten auf das Auto gerutscht. Dadurch ist ein nicht geringer Sachschaden am Wagen von A entstanden und auch B´s Wagen ist nicht ohne Blechschaden davongekommen. Wem trifft hier die Schuld? A ist wirklich vorsichtig gefahren und auch langsam gefahren und hat sich an die vereinbarte Zeichengebung gehalten. Aber B meint, dass ihm keine Schuld trifft. B wollte auch keine Polizei dabei haben.

A hat aber darauf bestanden und so hat die Polizei diesen Unfall aufgenommen, sich aber nicht weiter dazu geäußert. A muss nun abwarten, was auf ihn zukommt. Der Versicherung hat er den Schaden bereits gemeldet. Aber wem trifft hier die Schuld? Bleibt A für seine Hilfestellung auf seinem Schaden sitzen und muss A vielleicht sogar noch den Schaden von B bezahlen?

A hatte im Nachhinein den Eindruck, dass es ein gewollter Unfall von B gewesen ist und B die Gutmütigkeit von A ausgenutzt hat. Aber wie kann man sowas beweisen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



So wie du es geschildert hast bin ich der Meinung, dass B bewusst oder unbewusst nicht aufgepasst hat. Sollte er es bewusst gemacht haben, empfinde ich das als eine ausgesprochene Schurkerei und dann noch als Freund. A wird das aber nicht beweisen können.

Aber selbst, wenn B es nicht bewusst gemacht hat, ist er meiner Meinung nach der Schuldige. Denn er ist A ohne zu bremsen hinten drauf gefahren und hat auch das ausgemachte Zeichen nicht beachtet. Die Schuld von B sehe ich auch darin, dass er ohne das verabredete Zeichen ebenfalls die rote Ampel hätte sehen können, wenn er denn aufgepasst hätte. Da B wie er sagte, schon mehrmals abgeschleppt wurde, könnte es auch heißen, dass sein Wagen wirklich reif für den Müll ist und er versuchen wollte, so viel wie möglich noch von der Versicherung zu bekommen.

Sollte A in der Rechtsschutzversicherung sein, wäre das ein Fall für Experten, die vielleicht auch Präzedenzfälle kennen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Grundsätzlich haftet der für den Schaden, der ihn verursacht hat. Kann man nicht eindeutig festlegen, wer nun die alleinige Schuld an einem Schaden hat, kann der Schaden auch aufgeteilt werden.

In dem beschriebenen Fall kann man wohl im Nachhinein nicht wirklich eindeutig einen Schuldigen finden, so dass wahrscheinlich die hälftige Verteilung des Schadens, bzw. der Schäden zum tragen kommt. Von einem Auto geht nun mal eine gewisse Betriebsgefahr aus, dessen muss ich jeder bewusst sein, der ein Auto bewegt. Dabei ist erst einmal egal, ob das Fahrzeug steht, fährt oder abgeschleppt wird.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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