Bezeichnung eines Wodka-Mixgetränkes vom OLG verboten
Das Paderborner Wodka-Mixgetränk „Three-Sixty - Energy & Vodka“ wurde vom Oberlandesgericht Hamm verboten. Die Begründung lautete, dass es gegen eine Health Claim Verordnung Europas verstoße. Alkoholika darf nicht mit nährwert-/gesundheitsbezogenen Angaben“ bewertet werden. Quelle.
Verbraucher sollen geschützt werden vor irreführenden, nicht wissenschaftlich belegten Angaben. Das Oberlandesgericht war der Meinung, dass das Wort „Energy“ Tatkraft und Leistungsvermögen vorgaukle, was ja auch richtig ist. Der Hersteller hat den Drink zwar umbenannt, will das aber vom BGH grundsätzlich geklärt haben. Richtig ist, dass die Bezeichnung Energydrink nichts Neues mehr ist. Jeder kennt mittlerweile solche Drinks.
Ich finde dieses Urteil gerechtfertigt. Energy und Wodka passen einfach zusammen. Diese Energydrinks sind übrigens echte Kalorienbomben und daher wirklich nur bei Extremsport geeignet. Ich finde es daher sogar gefährlich, wenn hier ein Getränk mit Alkohol unter dem Begriff "Energy" verkauft wird.Alkohol und Belastung passen einfach nicht zusammen.
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