Fahrverbot im Wiederholungsfall - Bestimmungen

vom 29.04.2010, 21:43 Uhr

Leider hat mein Bruder nun schon zum zweiten Mal ein Fahrverbot und da es ein Wiederholungsfall ist, rechnen wir damit dass es wohl noch härter ausfallen wird wie beim ersten Mal.

Habt ihr eine Ahnung wie das im Wiederholungsfall gehandhabt wird, kann man das irgendwo nachlesen oder wie? Wir möchten gern gleich wissen was er zu erwarten hat, denn das hätte dann auch Auswirkungen auf sein Berufsleben und wir möchten ihm dann gern helfen.

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Wenn dein Bruder innerhalb eines Jahres bereits zum zweiten Mal ein Fahrverbot bekommen hat, gilt er als Wiederholungstäter laut Bußgeldkatalog, und das Fahrverbot verlängert sich um einen weiteren Monat.

Sollte es sich bei deinem Bruder um ein Alkohol- oder Drogendelikt handeln, wird die Strafe und das Fahrverbot höher ausfallen. Wenn dein Bruder den Wagen beruflich braucht, finde ich es unverantwortlich von ihm. Hoffentlich sieht er jetzt ein, dass er sich an die Straßenverkehrsregeln halten muss.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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