Börse - Optionsschein: Bezugsverhältnis / Optionsverhältnis

vom 20.06.2008, 22:54 Uhr

Beim Kauf eines Optionsscheines wird durch das Bezugsverhältnis / Optionsverhältnis ausgedrückt wie viele Einheiten bzw. wie viele Bruchteile eines Basiswertes durch den Kauf von einem Optionsschein erworben werden können.

Wäre das Bezugsverhältnis z. B. 10: 1 würde das bedeuten, dass man 10 Aktien für einen Optionsschein bei Ausübung erhalten würde - umgedreht würde 1:10 bedeuten, dass man für einen Optionsschein 0,1 Anteile einer Aktie kaufen kann bzw. 10 Optionsscheine zum Kauf einer Aktie benötigt.

Wer Optionsscheine im angelsächsischen Raum handelt sollte darauf achten dass das Bezugverhältnis / Optionsverhältnis mit Bindestrich ausgedrückt wird, also 10-1 oder 1-10.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Bei den ganzen Ausführungen zu dem Bezugsverhältnis von Optionsscheinen, würde mich zudem mal interessieren ob diese nur eine Art Vorkaufsrecht darstellen und wenn ja, ob diese denn kostenpflichtig sind. Gelten denn bei derartigen Börsen Optionsscheinen auch irgendwelche Ausübungsfristen?

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» Pfennigfuchser » Beiträge: 3769 » Talkpoints: 34,48 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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