Muss Sammlung antiker Waffen angemeldet werden?

vom 07.10.2015, 10:48 Uhr

Ich sah neulich im Fernsehen einen Beitrag über einen älteren Mann, der schon seit Jahrzehnten leidenschaftlich antike Waffen in seinem Haus sammelt. Darunter befinden sich sowohl Schwerter als auch Pistolen und Waffen anderer Natur.

Einige dieser Waffen sind mitunter schon mehrere Hundert Jahre alt und haben einen ziemlich hohen Wert. In jedem Fall handelt es sich aber um Waffen, die unter bestimmten Voraussetzungen bestimmt auch noch betriebsbereit sind.

In diesem Fernsehbeitrag wurde leider nicht erwähnt, mit welchen rechtlichen Regulationen diese Sammlung einhergeht. Ich kann mir beispielsweise nicht vorstellen, dass man antike Schusswaffen ohne einen Waffenschein besitzen kann, bin mir hierbei aber nicht sicher.

Immerhin könnte auch ein Revolver, der beinahe 200 Jahre alt ist, mit einer gewissen Fachkenntnis wieder in Betrieb genommen werden. Und Schwerter beispielsweise lassen sich ohne großen Aufwand wieder scharfschleifen.

Wisst ihr denn zufällig, ob ein solcher Sammler antiker Waffen eine entsprechende Waffenbesitzerlaubnis braucht? Oder ist diese aufgrund des hohen Alters der Waffen nicht notwendig? Könnte somit jeder einfach alte Waffen sammeln ohne einen Waffenschein besitzen zu müssen?

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» TamiBami » Beiträge: 2166 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Also um das seriös und verbindlich zu beantworten, würde ich vielleicht bei einer fachkundigen Stelle, der Polizei oder in einem Waffenladen nachfragen. Ich weiß z.B. das viele Flohmarktveranstalter es verbieten, dass solche Waffen und Waffen mit scharfer Klinge angeboten werden, was ich persönlich auch richtig finde.

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ja, natürlich müssen auch historische Sammlungen angemeldet werden und zwar bevor mit dem Sammeln begonnen wird. Dazu gibt es die rote Waffenbesitzkarte, die auch als Sammelpass bezeichnet wird. Die Anforderungen sind auch für Sammler sehr umfangreich.

Zuerst benötigt der Antragsteller die erforderliche persönliche Eignung. Alkohol, Drogen, psychische Erkrankungen oder Demenz sind absolute Ausschlussgründe. Die Zuverlässigkeit muss gegeben sein, Vorstrafen im Führungszeugnis funktionieren nicht. Selbst Delikte im Straßenverkehr sind problematisch, wenn es dafür 60 Tagessätze oder mehr gab. Bei wiederholten Verstößen reicht auch weniger.

Dazu muss die nötige Sachkunde nachgewiesen werden. Dann kommt der schwierigste Teil. Die geplante Sammlung muss wissenschaftlich und kultur-historisch relevant sein. Dazu muss das Gutachten eines anerkannten Experten vorgelegt werden.

Man könnte sich beispielsweise auf bestimmte Verschlusstechniken spezialisieren, oder die Entwicklung von Vorderladern eines Herstellers dokumentieren. Häufig macht die Behörde entsprechende Einschränkungen. Sie genehmigt beispielsweise den ursprünglich geplanten Sammelzweck von der Entwicklung von was auch immer bis 1945 und legt die Grenze des Alters der möglichen Waffen zusätzlich auf 1890 oder 1918 oder so.

» cooper75 » Beiträge: 13432 » Talkpoints: 519,92 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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