Welche Berufsgruppen unterliegen einem Streikverbot?

vom 15.03.2013, 22:12 Uhr

Ich bin wahrscheinlich einer der wenigen Menschen, die Streiks nicht gut finden. Für mich haben Streiks etwas von Erpressung und Erpressung ist eigentlich im Grundgesetz untersagt. Deswegen verstehe ich auch nicht, warum man mit Streiks seinen Lohn einfordern muss und warum man da nicht zu anderen Mitteln greifen kann und einfach den Lohn gesetzlich bestimmen kann ohne andere Menschen damit zu ärgern. Beim letzten Streik saß ich auf dem Flughafen und kam nicht weiter. Aber das ist ein anderes Thema.

Mir geht es in diesem Thread darum, dass ich doch mal wissen möchte, ob eigentlich alle Berufsgruppen streiken können oder unterliegen auch einige Berufsgruppen einem Streikverbot? Ich weiß, dass Beamte nicht streiken dürfen. Aber wie ist das denn mit anderen Berufsgruppen? Seid ihr in einem Beruf beschäftigt, der einem Streikverbot obliegt?

Benutzeravatar

» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Im Grunde betrifft das sogenannte Streikverbot alle Beamten in Deutschland. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um Lehrer, Polizisten oder Soldaten handelt. Sobald die entsprechenden Personen ins Beamtentum aufgenommen wurden, haben sie kein Recht mehr zu streiken.

Dies ist grundsätzlich umstritten und das kann man auch mehr als nachvollziehen, denn das grundlegende Recht der Menschen, zu streiken, wird dabei der Treue gegenüber seinem Arbeitgeber also dem Staat unterstellt.

Aber auch bei Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber die Kirche ohne ein von dieser geführtes Unternehmen ist, sieht es mit dem Streikrecht derzeit noch düster aus. Denn die kirchlichen Arbeitgeber unterstehen nicht dem deutschen Arbeitsrecht, sondern haben aufgrund ihrer Ausnahmestellung im Staat ein eigenes Arbeitsrecht.

Da die Kirche in Deutschland offiziell über 50.000 Unternehmen herrscht, betrifft das immerhin auch eine große Anzahl von Menschen, vor allem im Pflege- und Krankenhausbereich. Die Kirche ist in Deutschland der zweitgrößte Arbeitgeber überhaupt und untersagt es seinen Angestellten ebenfalls zu streiken.

Ich persönlich bin glücklicherweise in keiner Berufsgruppe, die einem Streikverbot unterliegt. Zwar musste ich bisher noch nicht von meinem Streikrecht Gebrauch machen, finde es aber sehr gut, dass ich die Möglichkeit bei Bedarf überhaupt habe.

Benutzeravatar

» TamiBami » Beiträge: 2166 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^