Die Kündigung von Darlehen

vom 16.07.2009, 20:07 Uhr

Zum Glück bin ich nicht davon betroffen (außer dass ich für den Hauskauf und Ausbau eines aufnehmen musste), aber interessehalber wollte ich mal fragen, wie das bei einer Kündigung von einem Darlehen aussieht, also sowohl für den Darlehensgeber als auch für den Darlehensnehmer.

Unter welchen Bedingungen kann der Darlehensgeber das Darlehen kündigen - einfach so, oder müssen hier bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden? Was wären die direkten Konsequenzen? Und wie sieht das beim Darlehensnehmer aus, wann kann er kündigen, was würde dann auf ihn zukommen und welche Kosten muss man dann tragen und welche nicht?

Hier vor allem die Frage zu beiden Fällen: Ist es dann so, als ob das Darlehen regulär ausläuft und eben alle Kosten gezahlt werden müssen, die auch so angefallen wären oder würden bestimmte je nach Fall wegfallen?

» Potentat » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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Wenn ein Darlehensvertrag für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen wurde und laut Darlehensbedingungen sich beide Partner daran halten müssen, wird die kreditgebende Bank nicht kündigen außer, der Darlehensnehmer ist mit seinen Rückzahlungsraten in Verzug und bekommt die Kündigung.

Der Darlehensnehmer hat ebenso die vereinbarte Laufzeit einzuhalten. Möchte er vorzeitig das Darlehen zurückzahlen entgegen den Bedingungen, muss er sich mit dem Darlehensgeber in Verbindung setzen und hoffen, dass dieser zustimmt. Aber nicht alle vereinbarten Kosten und Zinsen müssen gezahlt werden.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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