Muss man nach Umzug Namenschilder anbringen?
Mein Freund hat seit knapp einem Jahr einen Nachbarn in der Etage darunter. Dieser Nachbar kommt mir manchmal schon etwas seltsam vor. Man weiß kaum etwas über ihn, nicht mal den Vornamen oder Nachnamen. Weder an seinen Klingelschildern vor der Haustür bzw. vor der Wohnungstür ist ein Name vermerkt, noch an seinem Postkasten direkt vor dem Haus.
Mein Nachbar von nebenan, hatte die meiste Zeit auch weder ein Klingelschild noch ein Schild am Postkasten angebracht, wobei ich mich frage, ob das überhaupt legal ist.
Ist es obligatorisch, dass man Namensschilder an Briefkasten bzw. Türklingel anbringt oder spielt es keine Rolle? Gibt es dazu irgendwelche gesetzlichen Regelungen oder so?
Wie es gesetzlich aussieht, weiß ich nicht, aber ich denke, dass man das in einem Haus, wo mehrere Leute wohnen, anbringen muss. Ich meine ein Klingelschild ist eine Sache, aber am Briefkasten sollte schon der Name dran stehen. Wobei man ja auch abmachen kann, dass man der und der ist und das eben nicht dran steht, aber ein bisschen komisch ist es schon, dass er da nicht so ein Schild anbringen will.
Niemand muss seine Klingel oder seinen Briefkasten beschriften. Es gibt kein Gesetz, das das vorschreibt. Allerdings kann die Kennzeichnung wirksam in der Hausordnung verlangt werden. Wir haben die tolle Version, dass unten Namen stehen müssen, an der Wohnungstür dagegen ist es verboten. Selbst das ist rechtlich ok.
Allerdings sollte man wissen, welche Nachteile man in Kauf nimmt, wenn man auf die Kennzeichnung des Briefkastens verzichtet. Die Post darf dann nicht zustellen. Aber weil man selbst die Zustellung verhindert, beginnen Fristen zu laufen, ohne dass man den Brief erhalten hat.
Es wirkt schon komisch. Bei den meisten Vermietern kenne ich es sogar so, dass es als Luxus durch die Vermietung einfach gemacht wird, sodass überall bei neuen Mietern auch der Name dran steht. Finde ich auch besser, denn nur so kann die Post auch ankommen.
Allerdings sollte man wissen, welche Nachteile man in Kauf nimmt, wenn man auf die Kennzeichnung des Briefkastens verzichtet. Die Post darf dann nicht zustellen. Aber weil man selbst die Zustellung verhindert, beginnen Fristen zu laufen, ohne dass man den Brief erhalten hat.
Das muss so aber nicht sein. Vielleicht lässt er die Post durch einen Auftrag sammeln und holt dann seine Briefe einmal die Woche ab. Vielleicht ist es jemand, dessen Name versteckt bleiben soll. Gibt da wohl mehrere Gründe. Aber ich denke, dass auch er seine Post erhält.
Iggiz18, wenn jemand kein Postfach mietet oder nicht postlagernd seine Post erhält, dann bekommt er ohne Namen am Briefkasten keine Post. Und das nutzen ziemlich viele Menschen, um unangenehme Briefe zu vermeiden. Sie vergessen dabei regelmäßig, dass die Fristen trotzdem laufen.
@cooper75: Ja, aber ich denke halt, dass es gerade bei ihm so der Fall ist, dass er eben doch ein Postfach gemietet hat. Ansonsten ist mir schon klar, dass die Fristen ablaufen und dass man sich durch den fehlenden Namen nicht schützt. Aber vielleicht lässt er seine Briefe auch woanders hinkommen. Es kann ja auch eine Zweitwohnung sein. Als Nachbar erfährt man dies ja nicht unbedingt.
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