Als Stellvertretung keine Gegenleistung verlangen?

vom 23.09.2015, 12:21 Uhr

Ich werde demnächst verreisen für einige Tage um mich beruflich zu vernetzen. Ich habe auch schon mit meinem Chef darüber gesprochen, der mir erlaubt zu verreisen, solange ich eine Vertretung für die Zeit organisiere. Urlaub bekomme ich außerhalb des Betriebsurlaubs nicht.

Ich habe also meine Schwägerin gefragt, ob sie die Zeit und Lust hätte, mich für vier Tage zu vertreten für je zwei Stunden pro Tag. Sie war einverstanden und ich habe ihr auch schon die nötigen Informationen zukommen lassen, die sie haben muss. Ich meinte zu ihr dann auch, dass ich ihr das Geld dann geben würde, sobald ich wieder zurück wäre und meine Schlüssel wieder von ihr abholen würde.

Daraufhin meinte sie aber, dass sie das nicht wegen dem Geld machen würde und sie keine Bezahlung verlangen würde. Ich bestehe aber darauf, dass sie dafür auch entlohnt wird, weil ich mir sonst vorkommen würde, als würde ich sie ausnutzen. Das wäre nicht gut für das dauerhafte familiäre Verhältnis und mein Gewissen würde mich ewig plagen.

Wie ist das bei euch? Würdet ihr als Stellvertretung eine Gegenleistung in Form von Bezahlung verlangen oder nicht?

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich würde wohl auch keine Gegenleistung nehmen. Ich meine, dass kann man schon mal für Freunde oder Verwandte machen und ich würde da nicht extra Geld wollen. Dafür würde ich aber davon ausgehen, dass man mir eben auch mal einen Gefallen tut. Ich denke, dass man da auch nicht unbedingt auf Geld aus ist, wenn man so einen Gefallen tut.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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