Kann man als Privatperson einen Fahrzeughalter ermitteln?

vom 30.03.2013, 19:09 Uhr

Mich würde mal eine ganz dumme Frage, die mir schon lange durch den Kopf geht interessieren. Kann man eigentlich auch als Privatperson durch das Nummernschild einen Fahrzeughalter ermitteln? Ich habe das mal in einer Dokusoap gesehen und weiß aber, dass man das nicht alles glauben kann, was dort gezeigt wird und ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man das ohne die Polizei überhaupt ermittelt bekommt und dann dürfte einem die Polizei wahrscheinlich nicht mal Auskunft geben.

Da man aber auch heutzutage auch mit Hilfe des Einwohnermeldeamtes, trotz Datenschutz auch Adressen ermitteln kann, kann es ja auch durchaus sein, dass man auch durch die Nummernschilder an Kontaktdaten eines Fahrzeughalters kommen kann. Wie sieht das aus? Wenn das geht, ab wen wendet man sich da und was kostet so eine Auskunft?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Zuerst Mal: Man kann bei der Einwohnermeldebehörde des Bürgermeisteramts eine Datenauskunftssperre beantragen. Damit haben Privatpersonen ohne Hilfe von beispielsweise der Polizei oder einen Anwalt keine Möglichkeit, durch eine einfache Melderegisterauskunft an die Wohnadresse einer Person zu kommen.

Eine KFZ-Halteranfrage ist in besonderen Fällen auch möglich, diese sind aber durch §39 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes vordefiniert. Ohne einen Grund, der diesem Gesetz entspricht, kann und darf also keine Halterauskunft erteilt werden.

Gründe dafür wären beispielsweise, um Ansprüche oder Anderweitiges nach einem Unfall geltend zu machen, wenn einer Partei lediglich das KFZ-Kennzeichen der anderen Partei bekannt ist. In jedem Fall muss die Begründung, beziehungsweise Ursache der KFZ-Halteranfrage immer in Zusammenhang mit Geschehnis stehen, das sich im Straßenverkehr ereignet hat. Ansonsten ist weder Anfrage noch Auskunft möglich.

Die Gebühren hierfür halten sich glücklicherweise ziemlich in Grenzen. Zwar unterscheiden sie sich teilweise ein klein wenig von Bundesland zu Bundesland, jedoch werden selten mehr als fünf Euro für eine entsprechende Anfrage fällig.

Wenden kann man sich dafür an den Landkreis, die kreisfreie Stadt, beziehungsweise deren zuständige Zulassungsstelle. Je nachdem, in welchem Landkreis das KFZ registriert ist. Ansonsten kann eine Auskunft auch beim Kraftfahrtbundesamt beantragt werden.

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» TamiBami » Beiträge: 2166 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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