Gilt das Briefgeheimnis auch für Fax und Mails?

vom 03.01.2014, 15:12 Uhr

A arbeitet in einem Betrieb in einem Großraumbüro. In dem Großraumbüro gibt es aber nur ein Faxgerät. A hat von einer anderen Abteilung ein Fax bekommen, welches persönlich an ihn ging und was auch im Briefkopf vermerkt war. Nun hat eine Kollegin ihm das Fax gebracht und direkt auch dabei gesagt, was die Person aus der anderen Abteilung von ihm wollte.

A war ziemlich sauer, dass die Kollegin das Fax gelesen hat. Gilt denn das Briefgeheimnis nicht für Fax-Briefe oder auch für Mails? Wärt ihr auch sauer gewesen, wenn ein persönliches Fax, was auch so gekennzeichnet ist, gelesen wird?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Man kann sich natürlich durchaus fragen, warum ein persönliches Fax, das nicht für die Augen anderer bestimmt ist, über ein öffentliches und gemeinschaftlich genutztes Faxgerät verschickt wird, von dem bekannt ist, dass es das einzige im gesamten Großraumbüro ist. Um es nett auszudrücken: Sehr durchdacht wurde hier nicht gehandelt.

Ich hätte es mir in diesem Fall also gar nicht erlaubt, sauer zu sein. Denn selbst wenn es nur ein Faxgerät in einem Großraumbüro gibt, so hätte es auch andere Möglichkeiten wie etwa Email oder Brief gegeben, das entsprechende Dokument zuzustellen. Sollte es sich wirklich um ein Dokument besonders vertraulicher Natur gehandelt haben, hätte man sich das im Vorfeld überlegen sollen.

Dass die Person, welche das gefaxte Dokument am Fax in Empfang nimmt, es ließt, kann man oftmals nicht verdenken. Eine einfache Kennzeichnung durch Worte wie 'vertraulich' oder eine Bezeichnung wie 'nur für die Augen von XYZ' bestimmt, sollte zwar geachtet werden.

Jedoch ist ein Missachten dessen keine Verletzung des Briefgeheimnisses. Um dem Briefgeheimnis zu unterliegen, muss eine Nachricht in welcher Form auch immer laut gesetzt entweder verschlossen sein oder aber durch ein verschlossenes Behältnis gesondert gegen die offene Einsichtnahme einer dritten Person geschützt sein.

Dies ist bei einem Fax, wenn es im Faxgerät ankommt, definitiv nicht der Fall, weil das Dokument beim Ankommen weder verschlossen ist noch sich in einem verschlossenen Behältnis befindet. Dementsprechend liegt kein Verstoß gegen das Briefgeheimnis vor.

Für Emails gilt im Übrigen nicht das Briefgeheimnis, sondern diese unterliegen dem Fernmeldegeheimnis.

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» TamiBami » Beiträge: 2166 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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