Wie geht man gegen unberechtigte Abmahnungen vor?
Bei uns werden in den letzten Wochen Abmahnungen im Betrieb verteilt. In unseren Augen waren einige wohl auch unberechtigt. Einige der Leute haben es hingenommen und meinen, dass eine Abmahnung ja noch keine Kündigung ist. Andere wollen jetzt dagegen vorgehen. Ich habe mich dann aber gefragt, was ich tun würde, wenn ich eine Abmahnung bekommen würde. Wie müsste ich das anstellen, dass ich dagegen vorgehe.
Seid ihr schon mal gegen eine Abmahnung vorgegangen? Kann man das auch ohne Rechtsanwalt, indem man eine Stellungnahme schreibt oder muss man sich einen Anwalt nehmen? Hattet ihr Erfolg als ihr gegen die Abmahnung vorgegangen seid? Wie habt ihr das gemacht?
Gegen unberechtigte Abmahnungen sollte unbedingt vorgegangen werden, sind sie tatsächlich nicht gerechtfertigt. Diese stellen zwar richtigerweise noch keine Kündigung dar, erleichtern dem Arbeitgeber aber den Schritt in deren Richtung. Zudem verschlechtern sie die Chance des Angestellten, erfolgreich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung arbeitsrechtlich vorgehen zu können, sollte gegen die vorangegangenen Abmahnungen kein Einspruch erfolgt sein.
Tatsächlich werden von einigen Arbeitgebern nämlich genau diese Abmahnungen dazu benutzt, den Arbeitnehmer in ein möglichst schlechtes Licht zu rücken. Das ebnet ihnen den Weg zu einer erfolgreichen Kündigung, wenn dieses Vorhaben geplant ist. Deshalb sollte man sich unbedingt gegen solche Abmahnungen zur Wehr setzen, wenn man sie wirklich nicht verdient hat.
Einen Rechtsanwalt braucht man dazu nicht unbedingt, kann aber von Fall zu Fall möglicherweise nicht schaden. Zuerst einmal reicht eine Gegendarstellung, in der auf die Vorwürfe, die die Abmahnung begründen, genau eingegangen wird. Der Arbeitgeber muss die Vorwürfe der Abmahnung beweisen können und der Arbeitnehmer sollte in der Lage sein, diese zu entkräften.
Ich selbst habe an meinem ersten Arbeitsplatz eine Abmahnung meines Abteilungsleiters erhalten aufgrund vermeintlichen und häufigen Zuspätkommens. In der Tat trat ich meine Arbeit über den Zeitraum von zwei Monate eine Stunde später an als im Arbeitsvertrag festgehalten. Grund dafür waren Gespräche mit Kunden im Ausland, die aufgrund der Zeitverschiebung jeweils nur nach meinem eigentlichen Feierabend stattfinden konnten.
Dies war mit dem Gesamtbereichsleiter abgesprochen und mir auch schriftlich bestätigt worden. Mein Abteilungsleiter wurde darüber, da er sich im Ausland befand, per Email informiert. Er mahnte mich dennoch ab, da wir ohnehin auf keinem besonders guten Fuß miteinander standen, wogegen ich jedoch Einspruch erhob.
Es genügte eine einfache schriftliche Gegendarstellung meinerseits, sowie eine Kopie der Bestätigung des Gesamtbereichsleiters und die Sache war erledigt. Die Abmahnung wäre aber ewig in meiner Akte geblieben, wäre ich nicht dagegen vorgegangen. Der Abteilungsleiter wurde übrigens wenige Wochen darauf entlassen.
Es kommt natürlich darauf an, wofür man abgemahnt worden ist. Wenn du etwas verbrochen haben sollst, was laut dem Arbeitsvertrag aber korrekt ist, dann wirst du es bei einem freundlichen Gespräch und einem entsprechenden Verweis vermutlich auch so schaffen, die Abmahnung los zu werden. Ansonsten aber bleibt wohl nur noch der Weg zum Anwalt.
Deswegen ist es auch gar nicht so verkehrt sich eine Rechtsschutzversicherung zuzulegen. Diese tritt in genau so einem Fall ein und bezahlt den Anwalt. Dieser kennt sich dann aber auch gut aus und kann einem gut weiterhelfen. Den besten Erfolg hat man, wenn man nicht alleine geht, sondern es mehrere Leute mit der gleichen ungültigen Abmahnung gibt. Deswegen sollte sowas auch keiner hinnehmen.
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