Darf ein Schüler zum Disziplinarausschuss Zeugen mitnehmen?

vom 31.01.2013, 19:55 Uhr

Ein Disziplinarausschuss ist ja so etwas Ähnliches wie eine Gerichtsverhandlung. Der arme Schüler sitzt vor einem Ausschuss, der aus einem Vertreter des Direktorats, einem Mitglied des Elternbeirats, einem Vertrauenslehrer, vielleicht einem Schulpsychologen oder einer Sozialarbeiterin besteht, und muss sich im Beisein der Eltern rechtfertigen und seine Strafe hinnehmen.

Darf ein Schüler eigentlich Zeugen mitbringen, wenn er der Meinung ist, dass er zu Unrecht wegen eines Vergehens bestraft werden soll, zum Beispiel Freunde, die ihn entlasten können? Oder ist sogar ein Rechtsanwalt möglich?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 31.01.2013, 20:09, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Wer an einer Sitzung des Disziplinarausschusses teilnimmt, hängt von einigen Faktoren ab. Beispielsweise der Schulordnung. Immer wird es der Schuleiter sein sowie gewählte Lehrer. Darüber hinaus wird auch der Klassenlehrer bzw. Beratungslehrer in den höheren Stufen anwesend sein. Wenn die Eltern bzw. der Schüler zustimmen, nimmt auch ein Vertreter der Elternpflegschaft sowie ein gewählter Schülervertreter an dieser Sitzung teil.

In vielen Schulen ist es dem Schüler, der sich verantworten muss, darüber hinaus gestattet einen weiteren Schüler oder Lehrer seines Vertrauens mitzubringen. Der muss nicht unbedingt als Zeuge auftreten. Er kann auch einfach "nur" als moralische Stütze anwesend sein. Denn ein Disziplinarausschuss soll in seinen Sitzungen nicht per se bestrafen und ausschließen. Vielmehr soll er dafür sorgen, dass der Schüler seine Schullaufbahn fortsetzen kann, künftig aber in Einklang mit den Schulregeln.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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