Welche Waffen darf ein Wachmann mit sich führen?
Der Beruf eines Wachmanns erfordert viel Wachsamkeit, ein geschultes Auge und noch mehr Qualitäten. Selbst Discounter stellen ein solches Personal für den späten Nachmittag und Abend ein. Welche Waffen darf ein Wachmann haben, wenn er seinen Beruf ausübt? Kann er eine Schusswaffe beantragen und wird die mit Auflagen bewilligt? Natürlich wäre die Voraussetzung die, dass er damit umgehen kann. Führt er eventuell einen Schlagstock mit sich? Gibt es einen Unterschied im Mitführen von Waffen, ob er eine Disco bewacht oder einen Supermarkt? Sollte er eine Waffe mit sich führen dürfen, wann darf er die benutzen? Nur wenn er bedroht wird oder jemand, den er beschützen soll?
Es gibt durchaus gravierende Unterschiede bei der Art der erlaubten Bewaffnung je nach Einsatzgebiet von privatem Wachpersonal. Die entsprechenden Vorschriften, Voraussetzungen und Regelungen sind innerhalb von Deutschland sogar von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Generell muss ein Wachmann immer den Weg über seinen Arbeitgeber gehen, wenn beispielsweise die Erlaubnis zum Tragen einer Schusswaffe erlangt werden möchte. Hier muss der Arbeitgeber gegenüber den zuständigen Behörden nachweisen, dass es für das Erfüllen der jeweiligen Aufgabe, beziehungsweise Arbeit, notwendig ist, eine Schusswaffe zu tragen.
Kann eine solche Notwendigkeit von Seiten des Arbeitgebers nicht zweifelsfrei dargestellt oder bewiesen werden, wird keine Erlaubnis zum Tragen einer Schusswaffe erteilt. Bekommt man diese Erlaubnis jedoch, muss beim entsprechenden Wachmann zum einen natürlich ein geltender Waffenschein vorliegen.
Er muss dazu in der Lage sein, die Schusswaffe entsprechend geltender Gesetze zu tragen und anzuwenden. Das Tragen einer Schusswaffe ist der jeweiligen Person dann auch nur auf direktem Wege zum Arbeitsort, am Arbeitsort selbst und auf dem direkten Heimweg gestattet. Wenn seine jeweilige Verwendung, beziehungsweise das Benötigen einer Schusswaffe am Arbeitsort, nicht mehr gegeben ist, erlischt die Erlaubnis wieder.
Nicht erlaubnispflichtig ist für Wachmänner und anderes privates Sicherheitspersonal das Tragen von Pfefferspray (sofern es nicht einem gesonderten Absatz des Waffengesetzes unterliegt) und das Tragen von Handschellen und Schlagstöcken. Die Regeln von Elektroschockern sind denen von Schusswaffen ähnlich.
Bei öffentlichen Veranstaltungen ist es privatem Sicherheitspersonal generell nicht gestattet, Schusswaffen zu tragen. Dieses Recht wird ausnahmslos der Polizei vorbehalten. Generell ist einem Wachmann das Tragen von Schusswaffen auf öffentlichen Plätzen untersagt, siehe hier aber die Ausnahme mit dem Weg zur Arbeit.
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