Ist es richtig, Fahndungsfotos nicht mehr zu verpixeln?
Früher wurden Verbrecher, die im Fernsehen gezeigt wurden oder deren Fotos in den Zeitungen abgedruckt wurde, immer zensiert. Entweder in Form eines schwarzen Balkens im Gesicht oder das Gesicht wurde verpixelt. In den letzten Monaten werden aber immer öfters Fotos von Verbrechern unzensiert in den Medien publiziert, um die Täter zu einem Geständnis zu drängen und damit die Bevölkerung den Täter eindeutig erkennen kann.
In den Leserkommentaren findet man dazu aber gemischte Meinungen, die einen finden es gut, dass die Bilder unzensiert in die Medien gelangen und wünschen sich, dass jeder Verbrecher öffentlich angeprangert wird, die anderen Leser finden dies nicht gut und fordern mehr Privatsphäre für die Verbrecher.
Ich persönlich finde es gut, dass die Bilder nicht mehr verpixelt werden, schließlich sind die Verbrecher ja selber schuld, hätten sie keine schweren Straftaten begangen, wären sie gar nicht in der Situation und durch diese unveränderten Bilder, hat sich schon manch ein gesuchter Verbrecher selber bei der Polizei gestellt. Wie seht ihr das?
Ich finde, dass Verbrecher, bei denen es erwiesen ist, dass sie es waren, wie Vergewaltiger, Mörder oder Kinderschänder ruhig unverpixelt und unzensiert gezeigt werden sollen. So kann man diese besser identifizieren und der Polizei melden, wenn man so jemanden gesehen hat. Bei Kleinkriminellen die irgendwo einen Kuli geklaut haben finde ich das zu extrem. Bei Schwerverbrechern ist das in Ordnung.
Warum und auf welche Art und Weise sollte die Polizei einen Verdächtigen durch das Veröffentlichen unverpixelter und deshalb klar erkennbarer Aufnahmen zu einem Geständnis bewegen? Das macht doch überhaupt keinen Sinn und verletzt eindeutig gegen die Rechte eines Verdächtigen, wenn dessen Schuld oder Mittäterschaft nicht schon eindeutig bewiesen ist.
Mal davon abgesehen, macht es bei verschiedenen Verbrechern, die noch gesucht werden, durchaus Sinn die entsprechenden Fahndungsfotos unverfälscht zu veröffentlichen. Dies geschieht auch immer dann, wenn die Behörden noch auf die Mithilfe der Bevölkerung angegriffen sind – beispielsweise bei Feststellung des Aufenthaltsorts eines Verdächtigen.
Ich kann mich aber ehrlich gesagt auch nicht daran erinnern, dass Fahndungsfotos in der Vergangenheit verpixelt veröffentlicht wurden. Wenn die Polizei keine andere Möglichkeit hat, den Aufenthaltsort eines Täters festzustellen und deshalb eine Fahndung eingeleitet werden musste, macht es keinen Sinn, dabei Informationen über das Äußere des Täters vorzuenthalten.
Liegen die entsprechenden schweren Straftaten vor, so finde ich es also ebenfalls in Ordnung, wenn das Gesicht des Verbrechers in der Öffentlichkeit gezeigt wird. Allerdings würde ich mich hierbei auf Gewaltverbrechen, Vergewaltigungen, Entführungen und schwere Diebstähle beschränken.
Denn gerade bei vielen anderen Verbrechensarten, durch die die Öffentlichkeit nicht bedroht wird und von deren Tätern keine allgemeine Gefahr ausgeht, ist dieser Schritt überzogen. Denn so wird ihnen das nach erfolgreicher Rehabilitation immer nachhängen. Sind deren Bilder erst einmal im Internet zu finden, werden sie auch nie wieder verschwinden.
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