Sperrklausel für das EU-Parlament doch notwendig?

vom 13.09.2015, 20:01 Uhr

Für den Bundestag gilt eine Sperrklausel von 5 Prozent oder 3 Direktmandaten. Diese gilt ebenso bei Landtagswahlen. Bei Wahlen auf kommunaler Ebene oder zum EU-Parlament hat das Bundesverfassungsgericht die Prozenthürden abgeschafft. Beim EU-Parlament wurde dies damit begründet, dass hier schließlich keine Regierung gebildet werden müsste.

Trotzdem hat die Realität gezeigt, dass sich nun auch extremistische Parteien und Kleinstparteien hiermit ihren Reibach machen. So hat zum Beispiel die NPD nun ihren ehemaligen Vorsitzenden sicher vor der Deutschen Justiz untergebracht und mit einer halben Million dürfte er sich seinen Lebensabend ordentlich versüßen können.

So etwas sollte nicht Sinn und Zweck der Parlamentsarbeit sein. Würdet ihr es deshalb auch begrüßen, wenn man wieder eine Sperrklausel einführen würde? Sollte diese dann 3 oder 5 Prozent betragen?

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 13.09.2015, 20:06, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Für die Europawahl gab es in Deutschland die Drei-Prozent-Sperrklausel. Die Richter waren der Meinung, dass die Sperrklausel den politischen Parteien keine Chancengleichheit bietet. Also wurde sie gestrichen. Dafür meldet sich der ehemalige NPD Vorsitzende nun im Europa Parlament zu Wort.

Ich frage mich wie es möglich ist, dass ein Vorbestrafter der NPD im Europa Parlament sitzt und sich offensichtlich zu Wort meldet. Interessiert das dort niemanden? Es wäre nicht sinnvoll, wieder eine Sperrklausel einzuführen, die dann doch wieder gestrichen würde. Ist die Chancengleichheit in diesem Falle nur vorgeschoben?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^