Kassiererin drückt bei charmantem Teen mit Alkohol Auge zu

vom 11.09.2015, 14:02 Uhr

Gestern habe ich bei der Kasse einer Supermarktkette beobachtet, wie eine Kassiererin ein Auge zugedrückt hatte, als ein rund 15 jähriger Bursche mit zwei Mädchen eine Flasche Wodka kauften. Der Junge hat geflirtet und war sehr schön und hatte irgendetwas von Geschenk für seinen Vater geschwätzt. Nach einigen Minuten hat die Kassiererin auch den Wodka über den Scanner gezogen. Ich hätte so etwas nicht gemacht, weil ich auch Angst um meinen Job hätte.

Würdet Ihr Euch trauen, bei netten Geschichten eine Ausnahme beim Alkoholkauf zu machen und dem Jungen Glauben schenken? Kann die Kassiererin mit einer Kündigung rechnen, wenn dies jemand meldet oder gibt es auch Ausnahmen? :think:

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge



Ob die Kassiererin ihren Job verliert liegt nur im Ermessen des Arbeitgebers. Also ich hätte das an ihrer Stelle nicht gemacht, denn es kann ja sein, dass ihr Chef als eine Art "Test" so einen Jugendlichen dort hin schickt, um Alkohol zu kaufen, weil er wissen will wie gewissenhaft sie sich an Vorgaben hält. Wäre das ein Test gewesen, wüsste der Chef sofort Bescheid und sie wäre ihren Job los nehme ich an.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Natürlich hätte dies auch ein fieser Test sein können, aber diese nette Kassiererin ist schon lange dort angestellt. Dann müsste dies schon eine Intrige gewesen sein, aber ich denke, dass die Teens einfach Fusel saufen wollten und dies auf die charmante Art versuchten. Hier muss ich sagen, dass dies sehr keck ist, denn die Teenager wissen, dass man ihnen keinen Alkohol verkaufen darf.

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge



Ich stehe diesem Sachverhalt nicht ganz so verständlich gegenüber. Das gilt vor allem für die Kassiererin, die sich hier gleich in mehrfacher Art und Weise verantwortungslos verhält. Hierbei denke ich nicht unbedingt in erster Linie an die Jugendlichen und die Frage, ob diese mit dem gekauften Alkohol überhaupt verantwortungsbewusst umzugehen wissen. Hauptsächlich geht es mir hierbei um das Fehlverhalten der betroffenen Supermarktmitarbeiterin.

Diese verstößt nämlich nicht nur gegen die Richtlinien ihres Arbeitgebers, der damit - sollte es auf irgendeine Art und Weise herauskommen - nicht wirklich zufrieden sein wird. Im schlimmsten Fall kann die verantwortliche Mitarbeiterin durchaus mit einer Kündigung rechnen. Und kein Arbeitsgericht in Deutschland wird bei einer etwaigen Klage gegen diese Kündigung zugunsten der Kassiererin entscheiden.

Von einem Verstoß gegen die Richtlinien des Arbeitgebers mal ganz abgesehen, missachtet die Mitarbeiterin nämlich noch gegen §9 des Jugendschutzgesetzes und macht sich damit nach geltendem deutschen Gesetz strafbar. Die entsprechenden Alkoholika dürfen nur gemäß der entsprechenden Altersrichtlinien zugänglich gemacht werden, der Verkauf einer Flasche Wodka an Minderjährige ist infolgedessen also eine definitiv strafbare Handlung.

Hier kommt die Verantwortungslosigkeit ins Spiel, die ich eingangs erwähnt habe. Denn offensichtlich ist es der Mitarbeiterin nicht nur egal, dass sie wegen dieser Handlung gefeuert werden könnte. Darüber hinaus missachtet sie auch ein geltendes und in meinen Augen sehr sinnvolles Gesetz, kann deswegen angezeigt und sogar dafür verurteilt werden. Seinen Job nur wegen dem vermeintlichen Charme eines Jugendlichen, der scheinbar mit allen Wassern gewaschen ist, aufs Spiel zu setzen, ist mir absolut unverständlich.

Ob die angesprochene Kassiererin mit einer Kündigung rechnen muss, wenn sich ein weiterer Kunde beschwert oder es vor dem Arbeitgeber ans Licht kommt, bleibt letztendlich dem Arbeitgeber überlassen. Wenn es sich um eine langjährige und ansonsten einwandfreie Mitarbeiterin handelt, kann er auch mal ein Auge zudrücken. Wenn es jedoch der Polizei oder anderweitig zuständigen Behörde gemeldet wird, wird definitiv eine behördliche Untersuchung eingeleitet. Dann kommt die so unverantwortlich handelnde Mitarbeiterin nicht so leicht vom Haken.

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» TamiBami » Beiträge: 2166 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Es gibt immer wieder Testkäufer und solche Testkäufer sind dann gerne auch mal nette Leute, die eben etwas schmuggeln sollen oder die sich solche Sachen erschleichen sollen. Es würde dann sicherlich erstmal eine Abmahnung geben und gegebenenfalls eine Kündig geben, wenn das nun ein Testkauf war. Solche Testkäufe werden auch mit erfahrenen Kassiererinnen gemacht.

Ich hätte den Alkohol auf keinen Fall herausgegeben. Wodka ist nicht eben wenig vom Alkoholgehalt und wenn die Eltern da scheinbar schon versagt haben muss man nicht noch einen drauf setzen und dann etwas durchgehen lassen, was gesetzlich nicht erlaubt ist.

Mir wäre in so einem Fall nicht mal der Job wichtig, sondern einfach das Getränk, was ich nicht in der Hand eines 15 Jährigen sehen mag, weil ich das nicht wollen würde, dass man sich in dem Alter damit abschießt. Es gibt ja auch Gesetze dazu und daran muss man sich eben auch halten.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ich kann das nicht verstehen. Immer wieder werden Jugendliche herum geschickt, die testen sollen, ob es ihnen gelingt, an Alkohol zu kommen. Dass der Jugendliche den Alkohol kaufen durfte, nur weil er mit der Kassiererin geflirtet hat, das kann ich wirklich nicht begreifen. Es ist ja nun nicht grundlos verboten, Alkohol an Menschen zu verkaufen, die noch nicht volljährig sind.

Ich kann mir schon vorstellen, dass es zu einer Kündigung führen könnte, wenn man das meldet. Allerdings ist es dann sicher schwierig, wenn man es als einzelner Kunde meldet, weil dann Aussage gegen Aussage steht. Aber richtig ist es sicher nicht und auch wenn ich es nicht gemeldet hätte, hätte ich der Kassiererin vielleicht mal gesagt, dass das nicht sonderlich klug von ihr war.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


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