Wer ist in welchem Bundesland für Rauchmelder zuständig?

vom 24.01.2014, 10:23 Uhr

A wohnt in Nordrhein Westfalen. Und eigentlich wollte der Vermieter von A schon im letzten Jahr Rauchmelder installieren. Das habe ich hier schon mal angedeutet. Kennt und habt ihr Rauchmelder, die mit Funk verbunden sind?

Nun hat sich bei A in der Wohnung bzw. im Haus noch nichts getan und A hat den Vermieter nun angesprochen. Der Vermieter grinste nur und meinte, dass er nicht dafür zuständig ist. Denn angeblich würde nicht der Vermieter dafür zuständig sein, sondern der Besitzer der Wohnung. Das bedeutet, dass der Mieter, wenn er einen gültigen Mietvertrag hat, der Besitzer ist und deswegen auch zuständig wäre für diese Rauchmelder. Wenn die Wohnung nicht vermietet ist, dann erst wäre der Vermieter zuständig. Denn dann ist er der Eigentümer und gleichzeitig der Besitzer.

A kann es kaum glauben, dass da solche Unterschiede gemacht werden. Der Vermieter meinte, dass es von Bundesland zu Bundesland verschieden ist und in Nordrhein Westfalen ist das eben so geregelt.

Kann man irgendwo nachlesen, in welchem Bundesland das wie geregelt ist? Sollte A darauf bestehen, dass der Vermieter das macht, zumal ja auch im Hausflur so was gemacht werden sollte.

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



So weit ich das gelesen habe, hatte der Vermieter die Pflicht bis 31.3.13 selbst, dann ist die Verpflichtung auf die Mieter übergegangen in NRW und den Ländern, wo die Rauchmelder Pflicht sind, nur nicht in Mecklenburg-Vorpommern.

Wir haben hier im Haus Eigentumswohnungen und haben selbst Rauchmelder angebracht. Aber sie sind nicht untereinander vernetzt. Auch im Hausflur befinden sich in jeder Etage Rauchmelder. Die Wohnungen, die vermietet sind, wurden von den Vermietern mit Rauchmeldern bestückt.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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